Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Es geht um Beamte, die sich weigern, zum Arzt zu gehen, wenn ihr Chef das verlangt.
Hier die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:
1. Wenn ein Beamter sich weigert, zum Arzt zu gehen, darf sein Chef denken, dass der Beamte nicht mehr arbeiten kann.
2. Der Chef muss dann nicht mehr nach einer anderen Arbeit für den Beamten suchen.
3. Das gilt aber nur, wenn der Chef den Beamten richtig zum Arzt geschickt hat. Er muss gute Gründe haben und diese auch erklären.
4. Der Chef muss sagen, zu welchem Arzt der Beamte gehen soll und was der Arzt untersuchen soll.
5. Der Chef muss aber nicht genau sagen, wie der Arzt untersuchen soll.
6. Wenn der Beamte trotzdem nicht zum Arzt geht, darf der Chef ihn in den Ruhestand schicken.
In diesem Fall ging es um eine Lehrerin, die nicht zum Arzt gehen wollte. Sie wurde in den Ruhestand geschickt und hat dagegen geklagt. Das Gericht hat gesagt, dass das in Ordnung war.
Diese Entscheidung ist wichtig, weil sie klar macht, was passieren kann, wenn Beamte sich weigern, zum Arzt zu gehen, wenn ihr Chef es verlangt.
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