Die 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 15. Juli 2021 einen heute 32jährigen Angeklagten wegen Mordes an seiner 35jährigen ehemaligen Lebensgefährtin, welche als Ärztin am Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda tätig war, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.2.2022 als unbegründet verworfen (Az. 2 StR 497/21).
Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am Morgen des 07.12.2020 seine ehemalige Lebensgefährtin vor deren Wohnhaus in Fulda mittels eines mit Brachialgewalt geführten Messerstiches in den Hals heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hatte.
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