Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zur Werbepraxis mit dem Begriff „klimaneutral“ fällen. Im Zentrum des Verfahrens steht eine Werbekampagne des Süßwarenherstellers Katjes.
Die Kernfrage des Rechtsstreits ist, ob es für die Bezeichnung eines Produkts als „klimaneutral“ ausreicht, wenn ein Unternehmen die bei der Herstellung entstehenden Treibhausgasemissionen durch die Förderung von Klimaschutzprojekten ausgleicht. Diese Praxis, auch als CO2-Kompensation bekannt, wird von vielen Unternehmen angewandt, um ihre Klimabilanz zu verbessern.
Kläger in diesem Fall ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die eine Anzeige von Katjes in einer Fachzeitschrift beanstandet hat. Die Wettbewerbshüter argumentieren, dass die Bezeichnung „klimaneutral“ irreführend sein könnte, da sie bei Verbrauchern den Eindruck erwecken könnte, das Produkt habe keinerlei negative Auswirkungen auf das Klima.
Das Urteil des BGH wird voraussichtlich weitreichende Folgen für die Werbepraxis vieler Unternehmen haben. Es könnte Klarheit darüber schaffen, unter welchen Bedingungen Produkte als „klimaneutral“ beworben werden dürfen und welche Informationen Unternehmen dabei offenlegen müssen.
Experten betonen, dass CO2-Kompensation zwar ein Schritt in die richtige Richtung sein kann, aber nicht mit echter Emissionsreduktion gleichzusetzen ist. Kritiker argumentieren, dass die Praxis Unternehmen ermöglicht, ihr Image zu verbessern, ohne grundlegende Änderungen in ihren Produktionsprozessen vorzunehmen.
Das Urteil wird daher mit Spannung erwartet, da es möglicherweise neue Standards für Umwelt- und Klimawerbung setzen und Unternehmen zu mehr Transparenz in ihrer Kommunikation über Klimaschutzmaßnahmen verpflichten könnte.
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