Oberlandesgericht Koblenz weist Impfschadensklage gegen BioNTech ab
In einem vielbeachteten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech abgewiesen. Die Klägerin, eine junge Frau aus Mainz, hatte behauptet, nach der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty schwerwiegende gesundheitliche Probleme entwickelt zu haben.
Der Fall im Detail:
– Die Klägerin, zum Zeitpunkt der ersten Impfung 18 Jahre alt, erhielt ihre erste Dosis am 31. August 2021.
– Sie gab an, kurz darauf unter starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten zu haben.
– Nach der zweiten Impfung vier Wochen später hätten sich die Symptome verstärkt.
– Die Klägerin behauptete, bis heute unter den Folgen zu leiden, einschließlich Gehschwierigkeiten und verminderter Belastbarkeit.
– Sie forderte von BioNTech Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro.
Das Gerichtsurteil:
– Das Landgericht Mainz wies die Klage in erster Instanz ab, da kein direkter Zusammenhang zwischen den Impfungen und den gesundheitlichen Beschwerden nachgewiesen werden konnte.
– Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte diese Entscheidung in der Berufung.
– Allerdings ließ das Gericht eine Revision zu, was den Weg für eine mögliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof öffnet.
Dieser Fall ist von besonderer Bedeutung, da er einer der ersten seiner Art ist, der die höheren Instanzen erreicht hat. Er könnte richtungsweisend für ähnliche Klagen sein und wirft wichtige Fragen zur rechtlichen Bewertung von möglichen Impfschäden auf. Die Zulassung der Revision deutet darauf hin, dass die Richter die grundsätzliche Bedeutung des Falles anerkennen und eine höchstrichterliche Klärung für notwendig erachten.
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