Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, ihr Klimaschutzprogramm aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu überarbeiten und zu verschärfen. Das Gericht urteilte, dass das im vergangenen Oktober verabschiedete Programm die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Konkret wurde beanstandet, dass die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend sind, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen das Klimaschutzprogramm geklagt und damit dieses Urteil erwirkt. Der Bundesregierung steht nun die Möglichkeit offen, vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen, was die Umsetzung des Urteils vorerst verzögern würde. Durch eine Revision könnte die Regierung Zeit gewinnen, um eventuelle Anpassungen vorzunehmen und das Programm den gesetzlichen Vorgaben entsprechend anzupassen. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die zukünftige Klimapolitik Deutschlands, da sie die Weichen für die konkreten Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaziele stellen wird.
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