Die Standmitteilungen, die der Versicherungskonzern Alte Leipziger jährlich an seine Lebens- und Rentenversicherungskunden verschickt, genügen nach Ansicht unseres Marktwächter-Teams nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Die Marktwächter haben die Alte Leipziger daher verklagt. Das Landgericht Frankfurt/Main folgte in seinem Urteil nun in wichtigen Teilen dieser Klage. Aufgefallen war die Alte Leipziger im Rahmen einer Marktwächteruntersuchung zum Informationsgehalt von Standmitteilungen, die wir im Juli 2016 veröffentlicht hatten.
- Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zu Standmitteilungen vom 10. Mai 2017 (Az. 2-06 O 375/16, nicht rechtskräftig)
Das steht Ihnen als Versicherungskunde zu
Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung besitzen, haben Sie Anspruch darauf, „alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten“. So sieht es das Versicherungsvertragsgesetz vor. Außerdem stehen Ihnen Informationen darüber zu, „inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist“.
Diesen gesetzlichen Informationspflichten kommt die Alte Leipziger jedoch nicht nach. Die Versicherungsgesellschaft weist in ihren Standmitteilungen lediglich eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nennt sie jedoch nicht. Versicherungsnehmer können also nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, ob sie hinter den Erwartungen zurückbleiben und wo ihr Vertrag aktuell steht.
Wir meinen: Eine Standmitteilung ist kein Horoskop. Die vagen Prognosen der Alten Leipziger helfen Ihnen als Kunde bei der eigenen Finanz- und Vorsorgeplanung nicht weiter.
Das bemängeln die Marktwächter
Trotz eindeutiger Rechtslage sah die Alte Leipziger bislang keine Veranlassung, ihre Standmitteilungen entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen anzupassen. Nach einer Abmahnung im September 2016 durch unser Marktwächter-Team stellte das Unternehmen nur in Aussicht, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen.
Doch das reichte uns nicht – die garantierten Überschüsse müssen einzeln aufgeführt werden. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt lediglich ein Minimum an Informationen für Verbraucher. Umso unverständlicher ist es, wenn ein Versicherer nicht einmal diese Anforderungen erfüllt. Wer komplexe Produkte wie Kapitallebensversicherungen auf den Markt bringt, sollte Verbrauchern auch vermitteln können, welche Summen in den einzelnen Leistungsfällen garantiert sind.
Untersuchung deckt Mängel auf
Unsere im Juli 2016 veröffentlichte Marktwächter-Untersuchung „Klartext oder Rätsel“ zum Informationsgehalt von Standmitteilungen hatte gezeigt, dass viele Versicherer die gesetzlichen Mindestanforderungen ignorieren. Bei mehr als einem Viertel der überprüften Schreiben wurden die vorgeschriebenen Informationen demnach nicht aufgeführt.
Das Urteil gegen die Alte Leipziger steht somit nicht für sich allein. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, für eine präzisere Rechtsprechung in diesem Bereich zu sorgen.
Was Sie jetzt tun können
Egal, ob Sie Kunde bei der Alten Leipziger oder einem anderen Versicherer sind: Wenn Sie Standmitteilungen bekommen, in denen Ihnen wesentliche Informationen fehlen, sollten Sie diese beim Versicherer nachfordern. Wie Sie erkennen, ob Ihr Versichrerer Sie korrekt informiert, erfahren Sie in dieser Übersicht.
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