Gerade am heutigen Tag eine Nachricht, die einen dann doch betroffen macht, denn das Urteil gegen Christoph Metzelder war als zu niedrig angesehen worden.
Nach der Verhandlung hatte sich die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Bedenkzeit ausgebeten, ob sie in Berufung gehen will. Das ist nun nicht der Fall. Auch Metzelders Anwälte hatten Rechtsmittelverzicht erklärt. Damit ist die Verurteilung von Christoph Metzelder nun endgültig rechtskräftig.
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