Seine Immunität als Abgeordneter ist durchaus verletzt worden, räumt das Bundesverfassungsgericht ein. Die Klage des wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagten Ex-Abgeordneten Edathy habe trotzdem keine Aussicht auf Erfolg. Eine schwere Niederlage für Edathy in der juristischen Auseinandersetzung mit den Justitzbehörden aus Niedersachsen.
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