Startseite Allgemeines Urteil gegen Millionendiebin
Allgemeines

Urteil gegen Millionendiebin

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Eine ehemalige Mitarbeiterin einer Geldtransportfirma wurde am Montag vom Stuttgarter Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Sie hatte im Oktober 2022 mehr als eine Million Euro aus den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers gestohlen und war mit dem Geld ins Ausland geflohen. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten. Die 42-Jährige hatte die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt.

Als Motiv für die Tat gab die Frau vor Gericht an, dass sie mit ihrem Partner eine gemeinsame Zukunft im ehemaligen Jugoslawien geplant hatte. Ohne die Partnerschaft mit dem jüngeren Mann hätte sie es nicht getan. Sie gestand, das gestohlene Geld in eine Sporttasche gesteckt und sich zu ihrem Freund ins Auto gesetzt zu haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei ihr bewusst gewesen, dass sie ihr Leben in Deutschland ruiniert habe. Sie floh ins Ausland und hielt sich zeitweise in Serbien auf.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 Festlegung von bezeichneten...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...