Das Landgericht Kempten hat die Telis Finanzverwaltungs AG auf Schadensersatz verurteilt. Die Telis Finanz hatte dem Anleger im Zuge der Beratung für eine Beteiligung am HSC Aufbauplan VII Schiff falsch beraten. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem HSC Aufbauplan VII Schiff nicht gezeichnet.
Telis Finanz: Falschberatung bei HSC Aufbauplan VII Schiff
Dem Kläger des Verfahrens war von der Telis Finanz die Beteiligung an dem HSC Aufbauplan VII Schiff als eine sichere Beteiligung empfohlen worden. Bemerkenswert war, dass der Prospekt vor Unterzeichnung von der Telis Finanz übergeben worden war und insofern von einer rechtzeitigen Übergabe ausgegangen werden musste.
Telis Finanz: Totalverlustrisiko ausgeschlossen
Entgegen der Aussagen im Prospekt war ein Totalverlustrisiko ausgeschlossen worden. Dabei stellte das Landgericht klar, dass die Ausführungen des Beraters der Telis Finanz gegenüber der abweichenden Darstellung im Prospekt Vorrang haben. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Telis Finanz: Schadensersatz wegen Falschberatung
Der Anlageberater der Telis Finanz hatte keine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgenommen. Die Telis Finanz wurde auf Schadensersatz verurteilt. Der Anleger wird von der Telis Finanz so gestellt, als hätte der die Beteiligung an den HSC Aufbauplan VII Schiff nicht gezeichnet. Das Urteil des Landgerichts Kempten ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle:Jochen Resch
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