Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein ehemaliger Fahrer der Fahrdienstplattform Uber rechtlich ein Angestellter des Unternehmens war.
Das Kassationsgericht in Paris bestätigte damit gestern ein früheres Urteil eines französischen Arbeitsgerichtes. Die Arbeitsbeziehung zwischen dem Uber-Fahrer und der Plattform sei rechtlich als Arbeitsvertrag zu sehen, so das Gericht.
Die Entscheidung könnte nun weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens in Frankreich haben. Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts wie Mindestlohn, Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie das Recht, sich an ein Arbeitsgericht wenden zu können, könnten auf Uber angewendet werden. Bisher gelten die Uber-Fahrer und Kuriere anderer Apps offiziell als Selbstständige und haben damit nicht die gleichen Rechte wie Angestellte.
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