Das Landgericht München II hat am 25. Juli 2024 einen schwerwiegenden Fall von Anlagebetrug verhandelt. Die 10. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Martin Meixner verurteilte den 49-jährigen Christian A. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.
Der Angeklagte wurde in 22 Fällen des Betrugs für schuldig befunden. Er hatte ein komplexes Anlagebetrugsmodell entwickelt, bei dem er Investoren mit falschen Versprechungen über die Sicherheit ihrer Einlagen und einer angeblichen „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ täuschte. Statt die eingesammelten Gelder wie angekündigt in eine AG zur Förderung von Existenzgründern zu investieren, transferierte er sie auf eigene Konten und die seiner Firmen.
Der Gesamtschaden für die Anleger beläuft sich auf über 1,4 Millionen Euro. In einem besonders schweren Fall betrug der individuelle Verlust 400.000 Euro. Das Gericht wertete das Vorgehen des Angeklagten als gewerbsmäßigen Betrug und in einigen Fällen als Herbeiführung eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer eine teilweise Schadenswiedergutmachung zugunsten des Angeklagten. Negativ ins Gewicht fielen jedoch der erhebliche Gesamtschaden und die hohe kriminelle Energie. Richter Meixner stellte dabei die rhetorische Frage, wie lange ein Durchschnittsverdiener arbeiten müsste, um eine Summe in Höhe des verursachten Schadens zu erwirtschaften.
Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Eine mögliche Revision müsste innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden.
Der Fall unterstreicht die Bedeutsamkeit von Wachsamkeit bei Geldanlagen und die potenziellen Konsequenzen für diejenigen, die das Vertrauen von Anlegern missbrauchen.
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