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Urteil im Fall „Kaiserreichsgruppe“: Mitglied zu Haftstrafe verurteilt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Am 14. August 2024 fällte das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Vorsitz von Richter Dr. Schreiber ein Urteil in einem aufsehenerregenden Staatsschutzverfahren. Ein 50-jähriger Mann aus dem Kreis Mettmann wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Der Verurteilte war Teil der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“, die das Ziel verfolgte, die deutsche Demokratie zu stürzen. Die Gruppe plante unter anderem die Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach und einen Anschlag auf das Stromnetz, um bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen.

Der Angeklagte, der über Telegram mit den Hauptakteuren in Kontakt stand, nahm an mehreren Treffen teil und war in die Planungen involviert. Er gestand die Vorwürfe weitgehend und kooperierte als Zeuge in verwandten Verfahren.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht sowohl strafmildernde Faktoren wie das Geständnis und die fehlenden Vorstrafen als auch erschwerende Umstände wie die Dauer der Mitgliedschaft und die potenziellen Gefahren der geplanten Aktionen.

Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Generalstaatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.

Dieser Fall wirft die Frage auf: Wie gefährlich sind solche extremistischen Gruppierungen für die deutsche Demokratie, und welche Maßnahmen ergreift der Staat, um ähnliche Bedrohungen in Zukunft zu verhindern?

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