Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I, unter Leitung von Dr. Andrea Wagner, hat heute den Angeklagten Ralf S. wegen Betrugs in neun Fällen für schuldig befunden. In das Urteil wurde eine vorherige Verurteilung mit einbezogen, was zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug führte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 1,805 Millionen Euro an.
Grundlage der Verurteilung sind mehrere fiktive Goldtransaktionen. Laut Gericht gab sich Ralf S. als Beauftragter einer ehemals einflussreichen libyschen Regierungsfamilie aus, die ihn mit der Übertragung ihres Vermögens in Gold und Geld aus Afrika beauftragt habe. Er täuschte vor, zur Finanzierung eines geplanten Goldprojekts Investoren und Darlehensgeber zu benötigen. Durch verschiedene Ausreden bewog er die Geschädigte R. und andere, insgesamt etwa 1,8 Millionen Euro zu zahlen. Er versicherte, dass die Goldgeschäfte kurz vor dem Abschluss stünden und mit einer baldigen Rückzahlung der Darlehen zu rechnen sei, die zudem durch sein eigenes Vermögen gesichert wären. Die Existenz der Geschäfte sowie die Sicherheiten waren jedoch nicht nachweisbar. Ralf S. war sich bewusst, dass er nicht über die versprochenen Vermögenswerte verfügte.
Ein weiterer Fall betraf einen nicht existierenden Vertrag über die Lieferung von drei Millionen FFP3-Masken. Auch hierbei wurden die Gelder der Investoren missbräuchlich verwendet, anstatt auf einem Treuhandkonto gesichert zu werden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass viele der geschädigten Geldgeber leichtgläubig waren. Allerdings wurden Ralf S. auch seine zahlreichen Vorstrafen wegen Betrugs negativ angerechnet, einschließlich einer früheren Verurteilung zu fast zwölf Jahren Haft. Ebenso wurde ihm zur Last gelegt, andere Mittäter in seine kriminellen Aktivitäten involviert zu haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft München I können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für Ralf S. an.
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