Nun ist das Urteil im PIM Gold Prozess bekannt und das Darmstädter Landgericht, die prozessführende Strafkammer, hat sich demnach eher an der Forderung der Staatsanwaltschaft orientiert, als an der Forderung der Verteidiger.
Für Mesut P. ist nun auch ein zermürbender Prozess zu Ende, zumindest im Strafrecht. So mancher Prozess im zivilrechtlichen Bereich wird dann nun noch, begründet auf der sogenannten deliktischen Haftung, sicherlich noch die Folge sein.
Für die geschädigten Anleger mag das durchaus eine moralische Genugtuung sein, aber ihr investiertes Kapital bringt es den Anlegern nicht zurück.
Wann Mesut P. jetzt unter Anrechnung der Untersuchungshaft möglicherweise auf freien Fuss kommt, ist noch nicht bekannt. Dies könnte nach der Hälfte der nun verhängten Strafe sein.
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