In dem Strafverfahren gegen einen etwa 30-jährigen Mann aus Somalia, der im Oktober letzten Jahres unter Einsatz eines Küchenmessers zwei Männer getötet und einen weiteren Mann bei dem Versuch auch diesen zu töten schwerstverletzt hat, ist heute ein Urteil verkündet worden.
Die 1. Große Strafkammer als Schwurgericht hat den Angeklagten freigesprochen und zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die angeklagten Taten begangen hat. Dabei habe er auch jeweils die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ verwirklicht. Die Kammer gehe aber davon aus, dass der Angeklagte bei seinen Taten schuldunfähig war. Der von dem Gericht beauftragte Sachverständige war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte am 18.10.2022 an einer akuten paranoiden Schizophrenie litt, aufgrund derer seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben war. Diesen Feststellungen ist die Kammer gefolgt. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung. Daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Da der Mann jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, hat die Kammer dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
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