Startseite Allgemeines Urteil im Staatsschutzverfahren: Ehepaar wegen Unterstützung des IS zu Bewährungsstrafen verurteilt
Allgemeines

Urteil im Staatsschutzverfahren: Ehepaar wegen Unterstützung des IS zu Bewährungsstrafen verurteilt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Am 22. November 2024 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne ein Urteil im Staatsschutzverfahren gegen ein Ehepaar gefällt. Der 33-jährige deutsche Staatsangehörige C.K. wurde wegen Werbens um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung sowie wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine Ehefrau, die 35-jährige türkische Staatsangehörige Z.K., erhielt wegen Unterstützung derselben Vereinigung eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Feststellungen des Gerichts

Der Senat sah es als erwiesen an, dass C.K. am 6. Juli 2021 über ein ihm zuzuordnendes Instagram-Profil ein zweiteiliges Video veröffentlichte. In diesem Video forderte er die Zuschauer auf, sich der terroristischen Organisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Darüber hinaus überwies C.K. zusammen mit seiner Ehefrau Z.K. am 12. Februar 2022 einen Betrag von 225 Euro an einen sogenannten „IS-Finanzagenten“ in die Türkei.

Diese Zahlung war Teil einer größeren Summe von insgesamt 4.617 US-Dollar, die inhaftierten weiblichen IS-Mitgliedern und deren Kindern im Lager „Al-Hol“ im Nordosten Syriens zugutekommen sollte. Dort setzen weibliche IS-Anhängerinnen eine dem IS entsprechende Lebensweise durch. Das Gericht stellte fest, dass die Spenden den Zusammenhalt und die Strukturen des IS unterstützten und förderten.

Strafzumessung

Bei der Strafbemessung wurden unterschiedliche Aspekte berücksichtigt:

  • C.K. legte ein umfassendes Geständnis ab und begann einen Deradikalisierungsprozess, was sich positiv auf die Strafzumessung auswirkte. Negativ bewertete der Senat jedoch seine zahlreichen Vorstrafen, auch wenn diese nicht einschlägig waren.
  • Z.K. wies lediglich eine geringe Vorstrafe auf. Positiv für sie wirkte die relativ geringe Höhe der Spende, während die besondere Gefährlichkeit der unterstützten Organisation als belastend gewertet wurde.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Generalstaatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. In diesem Fall müsste der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit des Urteils entscheiden.

Das schriftliche Urteil wird in einigen Wochen anonymisiert vorliegen und anschließend in die Rechtsprechungsdatenbank unter www.nrwe.de eingestellt.

Aktenzeichen: III-5 St 4/24

Dieses Verfahren verdeutlicht die anhaltende Sensibilität deutscher Gerichte gegenüber der Unterstützung terroristischer Vereinigungen und die Balance zwischen Strafverfolgung und Berücksichtigung der individuellen Umstände der Angeklagten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA warnt vor unseriösen Finanzangeboten der EBS Market

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht eine dringende Warnung aus: Der Anbieter EBS...

Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...