Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat am heutigen Tag einen 44-jährigen Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Details zum Urteil und zur Rolle des Angeklagten:
Der Angeklagte war laut Urteil des Gerichts von Juli 2019 bis Juni 2021 aktiv in die Führung der Organisation der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) in der Region Bremen involviert. In seiner Funktion als Gebietsleiter übernahm er umfassende organisatorische, finanzielle und propagandistische Aufgaben. Er organisierte jährliche Spendenaktionen, leitete Kundgebungen und war für die Koordination der ihm unterstellten Aktivisten verantwortlich. Zudem berichtete er regelmäßig den übergeordneten Parteikadern über die Aktivitäten in seinem Bereich.
Rechtlicher Rahmen und Urteilsfindung:
Die PKK wird nach den Feststellungen des 4. Strafsenats als eine terroristische Vereinigung im Ausland angesehen, deren Aktivitäten auch auf die Begehung schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet sind. Gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 des Strafgesetzbuches (StGB) wird die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.
Verlauf des Verfahrens:
Das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen 4 St 3/23 geführt wurde, erstreckte sich über 27 Hauptverhandlungstage. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Weitere Maßnahmen:
Aufgrund der anhaltenden Fluchtgefahr hat das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Angeklagten angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dieses Urteil unterstreicht die fortwährende juristische Auseinandersetzung mit terroristischen Aktivitäten und den ernsthaften Umgang der deutschen Justiz mit derartigen Bedrohungen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle trägt zur Wahrung der inneren Sicherheit bei, indem sie klare rechtliche Grenzen für die Beteiligung an terroristischen Organisationen setzt.
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