Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute einen irakischen Staatsbürger wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach einer achttägigen Hauptverhandlung befand das Gericht, dass der Angeklagte im Jahr 2013 der IS beigetreten war. Im Laufe der Zeit beteiligte er sich zunächst als Kämpfer an militärischen Operationen, bevor er, gestützt auf interne Dokumente des IS, von Oktober 2014 bis mindestens Juni 2017 im Geheimdienst der Organisation, zuletzt im Bereich der Rüstungsproduktion, tätig war.
Der Generalbundesanwalt hatte eine Strafe von sieben Jahren gefordert. Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Herkunft der Beweisdokumente ungeklärt sei und daher eine Verurteilung nicht gerechtfertigt wäre. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, hielt die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren für angemessen.
Bei der Strafzumessung legte das Gericht besonderes Gewicht auf die über dreieinhalbjährige aktive Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung, insbesondere im IS-Geheimdienst. Mildernd wurde berücksichtigt, dass seit der Tat viel Zeit vergangen ist und keine Hinweise auf eine islamistische Gesinnung des Angeklagten festgestellt werden konnten.
Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt bestehen.
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