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Urteil: Kündigung nach Facebook-Gemecker rechtens

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Vorsicht bei allzu harscher Unmutsbekundung im nternet.

Das Landgericht Hamm hat am Donnerstag entschieden, dass Gemecker über den Arbeitgeber im sozialen Internet-Netzwerk Facebook rechtfertigt. Die Richter behandelten einen Fall, in dem ein Auszubildender sich zu sehr über seinen Arbeitgeber ausgelassen hat. Dieser entdeckte den Kommentar und sprach die Kündigung aus. Der Azubi klagte. Umsonst. Die Richter stuften die Äußerungen des jungen Mannes aus Bochum als Beleidigung ein. Der Auszubildende hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet.

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