Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am heutigen Tag, unter Vorsitz von Dr. Puderbach-Dehne, eine 36-jährige Frau mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft, die derzeit in Österreich lebt, wegen ihrer Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Verurteilung umfasst zwei Fälle, in einem Fall zusätzlich die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten. Da die Angeklagte bereits Untersuchungshaft im Irak verbüßt hat, wird diese Zeit angerechnet, sodass keine weitere Haftzeit zu verbüßen ist (Aktenzeichen III-5 St 1/24).
Laut Feststellungen des Gerichts reiste die Angeklagte im Juni 2015 mit ihrem Ehemann und ihren zwei Söhnen über die Türkei nach Syrien, wo sie sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anschloss. Nach dem Tod ihres Mannes im Oktober 2015 zog sie weiter nach Mossul im Irak, heiratete erneut einen IS-Angehörigen und erlebte schwerwiegende Bombenangriffe, bei denen sie verletzt wurde und ihre Kinder verschüttet wurden. Ihre Söhne gelten seitdem als verschollen.
Die Angeklagte wurde nach der Befreiung von Mossul durch irakische Kräfte festgenommen und verbrachte unter schwierigen Bedingungen Zeit in Untersuchungshaft, wurde jedoch später freigesprochen und wegen Verstößen gegen das irakische Aufenthaltsrecht zu einer weiteren Strafe verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde sie 2019 nach Deutschland zurückgeführt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Geständnis der Angeklagten sowie den schweren persönlichen Verlust ihrer Kinder. Negativ fiel ihre langjährige Zugehörigkeit zum IS ins Gewicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Gesamtfreiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch oder eine mildere Strafe plädierte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es besteht die Möglichkeit zur Revision durch die Angeklagte oder die Generalstaatsanwaltschaft. Das endgültige schriftliche Urteil wird in einigen Wochen verfügbar sein und anschließend in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.
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