Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat am 26. Juni 2024 entschieden, dass das Polizeipräsidium Essen rechtmäßig gehandelt hat, als es das geplante „Camp für Demokratie“ auf das Hörster Feld in Essen-Horst verlegte.
Kernpunkte der Entscheidung:
1. Das ursprünglich für den Zeitraum vom 26. Juni bis 3. Juli 2024 auf den Ruhrwiesen im Löwental, der Brehminsel und umliegenden Parkplätzen in Essen-Werden geplante Protest-Camp wurde aus Sicherheitsgründen verlegt.
2. Das Polizeipräsidium Essen hatte die Durchführung an den ursprünglich vorgesehenen Orten untersagt und stattdessen das Hörster Feld in Essen-Horst als alternativen Versammlungsort zugewiesen.
3. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Eilantrag gegen diese Entscheidung am 25. Juni 2024 abgelehnt.
4. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Veranstalter zurück.
Begründung des OVG:
– Der ursprünglich geplante Versammlungsort bot nicht genügend Platz für eine unter Brandschutzgesichtspunkten sichere Durchführung des Camps mit bis zu 4.000 Teilnehmenden.
– Das Hörster Feld wurde als geeigneter Alternativort eingestuft, der die zweckmäßige Durchführung der Versammlung ermöglicht.
Das Gericht betonte, dass die Entscheidung unanfechtbar ist (Aktenzeichen: 15 B 596/24).
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Sicherheitsaspekten bei der Durchführung großer Versammlungen und zeigt, wie Behörden und Gerichte abwägen müssen zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
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