Wir kennen das Alle, da gibt es Tausende von Ebay Verkäufern die ein Produkt verkaufen wollen und dann gross Unten hereinschreiben „Privatverkauf- keine Rückgabe usw“. Das ist nun vorbei, denn wenn zugesicherte Eigenschaften in der Anzeige dann später beim ersteigerten Produkt nicht vorhanden sein sollten, dann kann man vom Kauf zurücktreten auch wenn der „private Verkäufer“ das ausschließt- nützt nichts sagt das Kammergericht in Berlin in einem aktuellen Ebay Urteil.
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