Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am deutschen Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete heute die entsprechende Entscheidung. Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym befruchten lassen hatte.
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