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Urteil wegen Beihilfe zum Betrug

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Der bereits rechtskräftig verurteilte Ulrich E. soll im Zeitraum von Dezember 2004 bis September 2007 u.a. durch wahrheitswidrige Angaben über seinen beruflichen Werdegang (er gab sich u.a. als internationaler Banker bzw. als Cheftrader einer New Yorker Bank aus) sowie durch die wahrheitswidrige Angabe, er werde für potentielle Anleger mit Hilfe spezieller Software durch Day-Trading-Aktienhandel monatliche Renditen zwischen 3 und 6 Prozent erwirtschaften, eine Vielzahl von Anlegern dazu gebracht haben, Gelder in Höhe von mehr als 35 Millionen US-Dollar anzulegen. Dazu soll er von den Vereinigten Staaten von Amerika aus eine Vertriebsstruktur mit einem abgestuften System aufgebaut und gesteuert haben, um im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit sog. Haupt- und Untervermittlern, die an den einzelnen Anlagegeschäften durch den Erhalt von Provisionen beteiligt gewesen seien, sein Ziel einer betrügerischen Schädigung der Anleger zu verfolgen. Tatsächlich soll Ulrich E. niemals Day-Trading betrieben haben, sondern seiner vorgefassten Absicht entsprechend die eingenommenen Gelder zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes, zur Zahlung der Provisionen an die Haupt- und Untervermittler sowie zur teilweisen Ausschüttung der angeblich erwirtschafteten Rendite verwendet haben.

Die Angeklagte Angelika F. soll ab Februar 2006 mit der Verwaltung der vermeintlichen Kapitalanlagen für Ulrich E., insbesondere mit der Erfassung von Anlegerdaten, der Erstellung von Auszahlungslisten und der monatlichen Abrechnungen für die Anleger und ab September 2006, wobei sie ab diesem Zeitpunkt vorsätzlich gehandelt haben soll, auch mit den Provisionszahlungen an die Vermittler sowie mit den gelegentlichen Zins- und Kapitalrückzahlungen an einzelne Anleger befasst gewesen sein.

Sie soll aufgrund ihrer Tätigkeit im Zeitraum zwischen dem 01.09.2006 und dem 31.12.2006 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Ulrich E. sowie den vor Ort eingesetzten Haupt- und Untervermittlern an der Vermittlung von 401 Anlegern sowie der Erlangung eines Anlagekapitals von rund 9,3 Millionen USD sowie im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.08.2007 an der Vermittlung von 1.132 Anlegern sowie der Erlangung eines Anlagekapitals von rund 20,9 Millionen USD mitgewirkt haben, wobei im ersten Fall rund 2,27 Millionen USD und im zweiten Fall rund 1,95 Millionen USD an die Anleger zurückgezahlt worden seien.

Nun wurde Angelika F. in einem gesonderten Verfahren zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

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