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Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gegen eine zum Tatzeitpunkt teilweise noch Jugendliche

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Staatsschutzverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige R. ist beendet. Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) verkündete heute, am 8. Dezember 2022, unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Bachler das Urteil.

Der Senat hat die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Angeklagte bleibt weiter in Haft. Der Senat hat mit heute verkündetem Beschluss die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten nach Maßgabe ihrer heutigen Verurteilung angeordnet.

Die Hauptverhandlung begann am 20. Oktober 2022 und endete mit der heutigen Urteilsverkündung am zehnten Verhandlungstag. Die Verhandlung und auch die Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil die Angeklagte zu einem Teil der Tatzeit noch Jugendliche war.

In den Schlussvorträgen beantragte der Generalbundesanwalt für die Angeklagte eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung beantragte, die Angeklagte freizusprechen, hilfsweise unter Aufhebung des Haftbefehls zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zu verurteilen.

Wegen des vorgeworfenen Tatgeschehens wird auf den Inhalt der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 11.10.2022 externer Link, öffnet neues Browserfenster verwiesen.

Die Strafe für R. richtet sich nach dem Jugendstrafrecht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

 

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