Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass der Entzug des Waffenscheins aufgrund der wiederholten Teilnahme an einem rechtsextremen Festival rechtmäßig ist.
Sachverhalt:
Dem Kläger wurde von der zuständigen Waffenbehörde der sogenannte kleine Waffenschein entzogen. Hintergrund war seine Teilnahme an dem rechtsradikalen Festival „Schild und Schwert“ in den Jahren 2018 und 2019. Die Verfassungsschutzbehörden hatten ihn daraufhin als „subkulturell geprägten Rechtsextremisten“ eingestuft.
Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde und stellte fest, dass der Kläger aufgrund seiner Teilnahme an den Festivals den Tatbestand der Regelunzuverlässigkeit erfülle. Dies bedeute, dass er nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen besitze.
Begründung:
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Teilnahme an rechtsextremen Festivals ein Indiz für eine fehlende charakterliche Eignung zum Besitz von Waffen darstelle. Die Festivals seien regelmäßig von gewalttätigen Ausschreitungen und menschenverachtender Propaganda geprägt. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zeige, dass der Kläger die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht anerkenne und bereit sei, Gewalt anzuwenden.
Relevanz:
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus. Sie zeigt, dass die Behörden konsequent gegen Personen vorgehen werden, die sich mit der rechtsextremen Szene identifizieren und an gewalttätigen Aktivitäten teilnehmen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
In Deutschland gibt es verschiedene Kategorien von Waffenscheinen. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Für den Besitz von scharfen Waffen ist ein großer Waffenschein erforderlich.
Die Waffenbehörden sind verpflichtet, die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern regelmäßig zu überprüfen.
Ergänzende Informationen:
Das Festival „Schild und Schwert“ gilt als eines der wichtigsten Treffen der rechtsextremen Szene in Deutschland.
Die Teilnahme an dem Festival wird von den Verfassungsschutzbehörden als Beobachtungsgrund eingestuft.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2017 entschieden, dass die Teilnahme an rechtsextremen Veranstaltungen ein Indiz für eine fehlende charakterliche Eignung zum Besitz von Waffen sein kann.
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