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Urteil zur Klage gegen die Ortsumgehung Haldensleben weitgehend abgewiesen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 13. Juni 2024 eine Klage gegen den geplanten Bau der Ortsumgehung Haldensleben (B 245n) größtenteils abgewiesen.
Hintergrund

Der Kläger, Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in Haldensleben, hatte sich gegen die Planfeststellung eines etwa 3,9 km langen Abschnitts der Ortsumgehung gewandt. Er argumentierte unter anderem, dass die negativen Auswirkungen der Schadstoffakkumulation auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Trasse nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Urteil

Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss keinen Rechtsfehler aufweist, der die Rechte des Klägers verletzen und eine vollständige oder teilweise Aufhebung rechtfertigen würde. Weder lägen Verfahrensfehler vor, noch verstoße der Beschluss gegen materielles Recht. Die Argumente des Klägers, wie die angeblich fragliche Entlastungswirkung der Umgehungsstraße, eine nur geringfügige Lärmminderung und die nicht dem Stand der Technik entsprechende Eisenbahnüberführung, wurden nicht anerkannt.
Abwägung und Ergänzung

Zwar wies das Gericht darauf hin, dass das bisher angeordnete Monitoring der Schadstoffeinträge in die Böden nicht ausreiche. Daher müsse der Planfeststellungsbeschluss um ein erweitertes Monitoring ergänzt werden. Zudem sei eine Nebenbestimmung aufzunehmen, die eine endgültige Entscheidung über Schutzmaßnahmen vorbehalte, falls das Monitoring die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nicht bestätigt. In diesem Punkt war die Klage teilweise erfolgreich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2024 – 2 K 76/22

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