Der Telekommunikationsanbieter 1&1 ist vor Gericht unterlegen und muss seine Kündigungsmöglichkeiten auf der Webseite überarbeiten. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zugunsten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die den Anbieter wegen unübersichtlicher Kündigungsprozesse verklagt hatte. Kunden hatten es demnach als zu kompliziert und verwirrend empfunden, ihre Verträge online zu kündigen.
Das Gericht stellte klar, dass die derzeitige Gestaltung der Online-Kündigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Seit Juli 2022 schreibt das Gesetz die einfache Auffindbarkeit und Nutzung eines sogenannten Kündigungsbuttons auf Webseiten vor, um den Verbrauchern den Vertragsausstieg zu erleichtern. Da 1&1 dieser Verpflichtung nicht nachkam, wurde das Unternehmen zur Anpassung seiner Online-Plattform aufgefordert.
Das Urteil ist rechtskräftig und setzt ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Die Rechte der Verbraucher auf transparente und einfache Vertragskündigungen müssen uneingeschränkt gewahrt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024
Kommentar hinterlassen