Startseite Allgemeines Justiz Urteile des Oberlandesgerichts Hamm in zwei Verfahren zu von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls
Justiz

Urteile des Oberlandesgerichts Hamm in zwei Verfahren zu von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

 

Zwei Kläger aus Horn-Bad Meinberg und Borchen haben von den Betreibern von Windenergieanlagen Schadensersatz wegen der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch sogenannten Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) verlangt. Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern Entfernung von Windenergieanlagen. Sie haben ihr Schadensersatzbegehren mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet, der von den Windenergieanlagen auf ihre Grundstücke gelange. Nach Abweisung der Klagen durch die Landgerichte Detmold und Paderborn haben sie ihre Klagen jeweils mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm weiterverfolgt.

Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit am 5. Mai 2022 verkündeten Urteilen über die Berufungen der Kläger entschieden und die Abweisungen der Klagen bestätigt.

Zur Begründung führt der Senat aus, dass die Kläger aufgrund der Rechtskraft von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht mehr mit der Behauptung der vorgebrachten Beeinträchtigungen gehört werden können. Beide Kläger waren vor dem Verwaltungsgericht Minden ohne Erfolg gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen vorgegangen. Der Zivilsenat sieht sich aus Rechtsgründen an die rechtkräftigen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden gebunden. Dieses hatte die Anfechtungsklagen jeweils mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine rechtlich relevante Beeinträchtigung der klägerischen Grundstücke nicht vorliege.

Zusätzlich, so der Zivilsenat in beiden Urteilen, spreche aufgrund der im Zivilverfahren eingeholten Sachverständigengutachten viel dafür, dass von den Windenergieanlagen der Beklagten keine wesentlichen Beeinträchtigungen auf die klägerischen Grundstücke einwirken. Der Sachverständige habe überzeugend dargelegt, dass die theoretisch bestimmbaren Schalldruckpegel des Infraschalls auf den klägerischen Grundstücken um mehrere Größenordnungen unterhalb der menschlichen Wahrnehmung läge. Zudem sei der von den Windenergieanlagen ausgehende
Infra­­­schall auf den klägerischen Grundstücken praktisch nicht mehr messbar, da die von den Anlagen ausgehende Schallwelle in einer Entfernung von um die zwei Kilometer in dem vom Wind verursachten Schall untergehe. Da der Senat zu dem Ergebnis gekommen ist, schon aus Gründen der Rechtskraft an die Feststellungen des Verwaltungsgerichts Minden gebunden zu sein, dass eine wesentliche Beeinträchtigung nicht besteht, hat er letztlich offen gelassen, ob andernfalls noch ein medizinisch-biologisches Sachverständigengutachten dazu einzuholen gewesen wäre, ob Infraschall, wie er von den hier in Rede stehenden über 200  Meter hohen Anlagen ausgeht, wegen einer von den Klägern behaupteten spezifischen Ausprägung als Teil des allgemeinen Infrarauschens auch noch unterhalb der Wahrnehmungsschwelle geeignet ist, die Gesundheit durch Einwirkungen auf körperliche Rezeptoren oder Systeme trotz einer Entfernung von etwa zwei Kilometern zu beeinträchtigen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Kläger können daher nur noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

Die Entscheidungen werden in Kürze in anonymisierter Form veröffentlicht unter www.nrwe.de.

Oberlandesgericht Hamm, am 05.05.2022 verkündete Urteile auf die mündliche Verhandlung vom 26.04.2022, Az. I-24 U 199/19 und I-24 U 1/20

Vorinstanz: Landgericht Detmold, Az. 04 O 45/19, Landgericht Paderborn, Az. 3 O 172/19

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...