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Urteile im Einbruchfall des „Grünen Gewölbes“ in Dresden sind rechtskräftig

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Am 9. April 2024 bestätigte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig die Verurteilung von vier Angeklagten durch das Landgericht Dresden. Die Verurteilten wurden am 16. Mai 2023 wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten bis sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil folgte einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft nach Geständnissen der Angeklagten und der Rückgabe eines Teils der Beute.

Laut dem Landgericht entwendeten die aus einer Berliner arabischen Großfamilie stammenden Angeklagten zusammen mit weiteren Mittätern wertvolle Schmuckstücke aus dem „Historischen Grünen Gewölbe“ im Dresdner Residenzschloss. Der Coup, der einen Versicherungswert von über 100 Millionen Euro hatte, folgte auf monatelange Vorbereitungen. In der Nacht des 25. November 2019 brachen sie in die Ausstellungsräume ein und legten gleichzeitig ein Feuer, um die Stromversorgung zu unterbrechen. Die Flucht erfolgte Sekunden vor dem Eintreffen der Polizei; in einer Tiefgarage setzten die Täter ihr Fahrzeug in Brand, um Spuren zu vernichten. Bei dem Brand wurden zwei Mieter durch Rauchgase verletzt und erheblicher Sachschaden verursacht.

Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler, und somit ist das Urteil des Landgerichts Dresden nun rechtskräftig.

Vorinstanz: LG Dresden – Urteil vom 16. Mai 2023 – 2 KLs 422 Js 23291/20

Relevante Strafgesetzbuch-Vorschriften:
– § 223 und § 224 StGB für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
– § 244 StGB für Diebstahl mit Waffen
– § 304 StGB für gemeinschädliche Sachbeschädigung
– §§ 306, 306a und 306b StGB für Brandstiftung und besonders schwere Brandstiftung

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