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Startseite Allgemeines Urteile wegen Diebstahls und Hehlerei von Edelmetallen aus Hamburger Kupferwerk jetzt rechtskräftig
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Urteile wegen Diebstahls und Hehlerei von Edelmetallen aus Hamburger Kupferwerk jetzt rechtskräftig

QuinceCreative (CC0), Pixabay
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Mit Beschluss vom 25. März 2025 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig die Revisionen dreier Angeklagter verworfen, die wegen Diebstahls und Hehlerei mit Edelmetallen aus dem Werk eines bekannten, börsennotierten Kupferherstellers in Hamburg verurteilt worden waren. Damit sind die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 23. Februar 2024 nun rechtskräftig.

Die Taten: Bandendiebstahl im großen Stil

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Angeklagten gemeinsam mit weiteren Komplizen hochwertige Schmelzreste – sogenanntes Rohsilberfegsel, ein Nebenprodukt der Kupferherstellung mit Anteilen von Silber und Gold – in großem Umfang aus dem Werk entwendet und weiterverkauft. Der Gesamtwert der gestohlenen bzw. gehehlten Rohstoffe belief sich auf fast 10 Millionen Euro bei einem Gewicht von rund 5.000 Kilogramm.

Die Urteile im Einzelnen

  • Angeklagter Ch. wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

  • Angeklagter Ko. erhielt wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten.

  • Angeklagter Y. wurde wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Drei weitere, nicht revidierende Mitangeklagte wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Vermögensabschöpfung in Millionenhöhe

Das Landgericht ordnete zusätzlich Wertersatzeinziehungen in Höhe von rund zwei bis über 5,8 Millionen Euro an – je nach individuellem Tatbeitrag der Angeklagten.

Im Fall des Angeklagten Y. wurde der Einziehungsbetrag durch den Bundesgerichtshof auf 2,3 Millionen Euro reduziert, da nur für diesen Teil des Erlöses die strafrechtlichen Voraussetzungen nachweislich erfüllt waren (§ 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Im Übrigen blieb auch seine Revision erfolglos.

Fazit

Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die Urteile des Landgerichts Hamburg in vollem Umfang. Die beteiligten Täter haben nun nicht nur langjährige Haftstrafen zu verbüßen, sondern müssen auch erhebliche finanzielle Konsequenzen tragen.

Die Entscheidung unterstreicht einmal mehr: Organisierte Diebstähle und Hehlerei im großen Stil – auch innerhalb der Industrie – werden strafrechtlich konsequent verfolgt und sanktioniert.

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