Bei der Anfechtung der Wahlergebnisse haben der amtierende US-Präsident Donald Trump und seine republikanischen Verbündeten eine weitere Niederlage erlitten. Im Staat Georgia lehnte Richter Steven Grimberg den Antrag eines konservativen Anwalts auf eine einstweilige Verfügung ab, mit der unter anderem die Beglaubigung des Wahlergebnisses gestoppt werden sollte. Trump hat auch bei Klagen in Michigan, Pennsylvania und Nevada bereits Niederlagen einstecken müssen.
Das Gericht in Georgia wies auch einen Angriff des Klägers auf Briefwahlstimmen zurück. Das Gewähren der vom Kläger beantragten einstweiligen Verfügung würde „Verwirrung stiften, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wahl untergraben und womöglich mehr als eine Million der Wähler in Georgia ausschließen“, hieß es in der Urteilsbegründung gestern.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Die US-Regierung sieht die deutsch-russische Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“, an deren Finanzierung auch die heimische OMV beteiligt ist, auf den letzten Metern vor dem Aus und erhöht den Sanktionsdruck auf involvierte europäische Unternehmen. „Diese Pipeline findet nicht statt“, sagte ein hochrangiger US-Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur dpa in Washington. „So sieht eine sterbende Pipeline aus.“
Die Regierung habe eine Anzahl Unternehmen und Personen identifiziert, denen nach dem Sanktionsgesetz gegen „Nord Stream 2“ erste Strafmaßnahmen drohten. Die Betroffenen würden derzeit kontaktiert und über die drohenden Sanktionen informiert. „Die USA wollen keine Sanktionen gegen europäische Unternehmen verhängen müssen. Wir machen diese Anrufe, um sie zu warnen und ihnen Zeit zum Aussteigen zu geben“, sagte der Regierungsvertreter. Die Abwicklung von Aktivitäten im Zusammenhang mit „Nord Stream 2“ werde nicht mit Sanktionen belegt.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Kommentar hinterlassen