Ein Bundesrichter hat eine Zivilklage wegen sexueller Gewalt gegen Musikmogul Sean „Diddy“ Combs abgewiesen, weil die Klägerin sich weigerte, ihre Identität offenzulegen. Die Frau hatte unter dem Namen „Jane Doe“ geklagt, wollte aber auch nach gerichtlicher Aufforderung nicht unter ihrem echten Namen auftreten.
Gericht: Klage ohne Namensnennung unzulässig
Richter Lewis J. Liman vom Bundesgericht in Manhattan erklärte, dass Doe bereits am 6. März aufgefordert worden sei, ihre Klage mit offenem Namen erneut einzureichen. Da sie dieser Aufforderung bis zum 31. März nicht nachgekommen sei und keine Fristverlängerung beantragt habe, wurde das Verfahren eingestellt.
Anwalt: „Die Angst ist groß“
Ihr Anwalt Tony Buzbee äußerte Verständnis für die Entscheidung seiner Mandantin:
„In diesen Fällen haben Betroffene oft Angst vor öffentlicher Bloßstellung. Ich kann ihre Entscheidung nachvollziehen.“
Er betonte, dass solche Verfahren häufig retraumatisierend seien und Medienaufmerksamkeit sowie Sicherheitsbedenken viele davon abhielten, weiterzumachen.
Combs‘ Anwälte feiern Etappensieg
Combs‘ Anwaltsteam reagierte mit einer scharfen Erklärung:
„Dies ist nun bereits die zweite Klage, die von diesen Anwälten gegen Mr. Combs vollständig abgewiesen wurde. Weitere werden folgen.“
Sie warfen den Klägern und deren Anwälten vor, mehr an Schlagzeilen als an rechtlicher Substanz interessiert zu sein.
Combs weiter unter Druck – Dutzende Verfahren anhängig
Trotz dieser Abweisung bleibt Diddy juristisch massiv unter Druck: Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft, ihm drohen Prozesse wegen Menschenhandel und organisierter Kriminalität. Für den 5. Mai 2025 ist der Strafprozess angesetzt.
In mehreren Verfahren verlangen Richter mittlerweile von den Kläger*innen, sich namentlich zu identifizieren. Einige haben dies getan, andere lehnen ab – teils mit Erfolg, teils mit abgewiesenen Klagen.
Anwalt Buzbee behauptet, über 100 mutmaßliche Opfer von Combs zu vertreten – viele Klagen laufen parallel in verschiedenen Bundesstaaten.
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