Der Oberste Gerichtshof der USA beschäftigt sich derzeit mit einem Streitfall aus Wisconsin, der zentrale Fragen zur Religionsfreiheit und zur Trennung von Kirche und Staat aufwirft.
Hintergrund:
Die katholische Diözese in Nordwest-Wisconsin ist als religiöse Organisation von der Pflicht befreit, Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen. Als jedoch ihre Sozialorganisation Catholic Charities dieselbe Befreiung beantragte, wurde dies vom Bundesstaat abgelehnt.
Begründung von Wisconsin:
Obwohl Catholic Charities religiös motiviert sei, seien ihre Tätigkeiten – etwa die Unterstützung von Menschen mit Behinderung – vor allem weltlich. Es werde keine religiöse Unterweisung angeboten, Angestellte müssten nicht katholisch sein, und ein Großteil der Finanzierung stamme von staatlichen Stellen.
Argument der Kirche:
Die Organisation sieht sich benachteiligt, da sie trotz religiöser Ausrichtung nicht als „religiös genug“ für eine Befreiung anerkannt werde. Das sei ein Verstoß gegen die im Ersten Verfassungszusatz garantierte Religionsfreiheit. Unterstützt wird sie dabei von mehreren großen Religionsgemeinschaften – darunter Methodisten, Mormonen und Hindus.
Bedeutung:
Der Fall könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für kirchliche Wohlfahrtsverbände, sondern auch für religiös betriebene Krankenhäuser, Schulen und andere Einrichtungen. Arbeitsrechtsgruppen warnen vor finanziellen Risiken für Angestellte, wenn kirchliche Träger eigene, nicht-staatliche Arbeitslosenversicherungen nutzen.
Offene Frage:
Muss eine religiöse Organisation ihre Hilfe mit Gebet verbinden, um als „religiös“ zu gelten? Oder reicht es, wenn die Motivation aus dem Glauben kommt?
Der Supreme Court könnte entweder eng urteilen – und nur die Anwendbarkeit der bestehenden Regeln prüfen – oder weitreichende neue Maßstäbe zur Anerkennung religiöser Organisationen setzen.
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