Unsere Berichterstattung in den letzten Tagen zum Thema „Kommentare im Internet“ hat viele Kommentare gebracht. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten entsteht hier schon mal ein enormer Schaden für den Betroffenen. Jeder Betroffene an seiner Stelle würde dann gegen diese Veröffentlichungen vorgehen. 50.000 Euro beträgt die Forderung im vorliegenden Fall. Strafrechtlich wird das sicherlich auch noch bewertet werden.
Geld, was letztlich der Kommentarverfasser wird zahlen müssen, denn die Plattformen halten sich bei ihm schadlos. Da muss man nur in die AGB’s der Plattformen Einblick nehmen. Wie man so naiv und dumm sein kann, ist unbegreiflich. Das Problem ist, dass er das nicht nur in eine Plattform eingestellt haben soll, sondern in mehrere Plattformen. Das heißt auch, dass sich hier die Forderung an Schadensersatz sicherlich gegen ihn noch erhöhen wird.
Jeder User muss aufpassen, dass das was er schreibt, auch stimmt, nicht einen unbewiesene Behauptung ist bzw. aus persönlichen Beweggründen dann diffamierend wird. Manchmal hilft es „eine Nacht darüber zu schlafen“.
Der Verursacher wird auch alle Kosten der Löschung im Internet übernehmen müssen, sicherlich auch kein unbedeutender Betrag, der da zusammen kommen wird. Google zum Beispiel löscht meistens nur bei Vorlage eines Gerichtsurteils. Alleine diese Kosten betragen sicherlich 10.000 Euro (Anwalts- und Gerichtskosten). Das alles für einmal
5 Minuten „Luft ablassen“. Ist das soviel Wert?
Teure Luft, meinen wir. Zu teuer!
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