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Rechtsanwalt Blazek wird ja beim Handelsblatt des Öfteren zum Thema Debi Select zitiert.

Man fragt sich natürlich immer warum nur Herr Blazek?Schauen Sie sich mal an wie viele Anwälte sich um das Thema Debi Select kümmern. Im Sinne der Meinungsvielfalt wäre es doch schön, wenn auch mal andere Anwälte zu Wort kommen würden,oder? Gleichzeitig sind guten Anwälten sicherlich alle Fondsszenarien bekannt, denn was geht und nicht geht bei einem Fonds steht doch in den Prospekten. Unsere Frage ist eigentlich nur, ob das Szenario was Klumpe jetzt aufgezeigt hat, auch die Anwälte ihren Mandanten vor Erteilung des Mandats aufgezeigt wurde?

So einfach ist das nämlich nicht sein Geld aus einem geschlossenen Fonds wiederzubekommen.Das ist nun mal so. Jetzt überlegen Sie bitte doch mal, das alles dies „ersichtlich“ war, was macht dann noch die Erteilung eines Mandats für einen Sinn macht? Wo RA Blazek recht hat ist die strafrechtliche Prüfung, keine Frage das m u s s geklärt werden. Blazek weiss aber auch das bei der Staatsanwaltschaft Landshut diverse Strafverfahren anhängig sind, allerdings im Ermittlungsverfahren. Das haben wir auch auf unserer Plattform berichtet.Auch was die Kosten für Klumpe und Experten anbetrifft haben wir von Beginn an vermutet, das die Anleger hier möglicherweise sogar erhaltene Vorabausschüttungen zurückzahlen müssen. Die Praxis zeigt, das ist selbst im Falle der Insolvenz so.(siehe Schiffsfonds)

Wir glauben jedoch, das Klumpe der geeignete Anwalt ist um das weitere Prozedere zu leisten, wobei hier natürlich auch Gegenangebote eingeholt werden könnten (müssen), denn wir alle wissen auch Rechtsanwaltshonorare sind nicht in Stein gemeisselt. Nach der Gebührenordnung, in so einem Fall abzurechnen, macht natürlich viel Spass.

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