IN 22/21 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
UWD Privatfinanz Versicherungs- und Finanz-Makler GmbH, Boreasmühle 4, 24941 Flensburg, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Wolczynski, geboren am 08.11.1964, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7623 FL
– Schuldnerin –
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird über den Beschluss zum obigen Aktenzeichen des Amtsgerichts Flensburg vom 26.10.2021 hinaus gemäß § 21 Abs. 2 S. 2 Nr. 1InsO die sogenannte starke vorläufige Insolvenzverwaltung verbunden mit einem Verfügungsverbot gerichtet an die Schuldnerin angeordnet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht damit auf den vorläufigen starken Insolvenzverwalter über. Die Wirkungen des § 240 ZPO treten ein. Wird über den Beschluss zum obigen Aktenzeichen des Amtsgerichts Flensburg vom 26.10.2021 hinaus gemäß § 21 Abs. 2 S. 2 Nr. 1InsO die sogenannte starke vorläufige Insolvenzverwaltung verbunden mit einem Verfügungsverbot gerichtet an die Schuldnerin angeordnet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht damit auf den vorläufigen starken Insolvenzverwalter über. Die Wirkungen des § 240 ZPO treten ein.
Kommentar hinterlassen