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V-Bank AG – Bezugsaufforderung

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V-Bank AG

München

Bezugsaufforderung

Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 7. März 2022 hat beschlossen, das Grundkapital von zurzeit EUR 6.006.533,00 gegen Barleinlagen um bis zu EUR 1.000.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt, sofern im Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst ist. Ansonsten sind sie ab dem Beginn des auf ihre Ausgabe folgenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 20,50 je Stückaktie. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten. Auf je sechs alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von EUR 20,50 zeichnen und beziehen. Dabei wird, sofern das Ergebnis nicht ohne einen Restbetrag durch sechs teilbar ist, stets auf den nächsten, durch sechs teilbaren Wert abgerundet. Die verbleibenden Restbeträge (Spitzenbeträge) werden nicht von der Gesellschaft kompensiert.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags bis zum 25. März 2022 in bar auf das Konto mit der IBAN: DE41 7001 2300 9030 3829 00 der Gesellschaft (Kapitalerhöhungssonderkonto) bei der V-Bank AG zu leisten.

Gem. § 6 Ziffer 6.3 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 11. März 2022 bis 25. März 2022 (einschließlich)

bei der Gesellschaft unter Benutzung von den Aktionären zur Verfügung gestellten Vordrucken für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 25. März zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 20,50 je neuer Aktie spätestens bis zum 25. März 2022 auf das oben genannte Konto gezahlt wird.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Nach Ablauf der Bezugsfrist werden die Aktionäre (1) FS E&G Holding GmbH, München und (2) W&W Gesellschaft für Finanzbeteiligungen mbH, Stuttgart die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 20,50 je neuer Aktie ist für diese zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 29. März 2022 in bar auf das oben angegebene Kapitalerhöhungssonderkonto zu zahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung spätestens am 7. September 2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

 

München im März 2022

 

Der Vorstand

 

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