V-Bank AG mit Ergänzungsverlangen zur Hauptversammlung

Published On: Montag, 07.09.2020By

V-Bank AG

München

Bekanntmachung eines Ergänzungsverlangen nach § 124 AktG
zur am 18.08.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten

Tagesordnung zur Hauptversammlung

der V-Bank AG, München,
am Dienstag, 15. September 2020, um 11:00 Uhr
in den Räumen der V-Bank AG, Arnulfstr. 58, 80335 München.

Hiermit stellen wir den Antrag nach §124 die Tagesordnung der Hauptversammlung vom 15.09.2020 um den nachfolgenden Punkt zu ergänzen:

Beschlussfassung Aufsichtsratsvergütung mit Satzungsänderung

Die gesetzlichen Anforderungen an Aufsichtsräte sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hat zu einem erhöhten Zeitaufwand und zu erhöhten Haftungsrisiken für die Mitglieder unseres Aufsichtsrates geführt. Gleichzeitig ist es erforderlich, neben dem Aufsichtsrat als Ganzes auch Ausschüsse beziehungsweise Arbeitsgruppen zu bilden, um die Arbeit des Aufsichtsrats effizient zu gestalten.

Um auch in Zukunft hoch qualifizierte Aufsichtsräte zu gewinnen und deren Tätigkeit angemessen zu würdigen, schlägt die W&W Gesellschaft für Finanzbeteiligungen mbH der Hauptversammlung vor zu beschließen:

Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung der Ausschüsse des Aufsichtsrates und seiner Arbeitsgruppen ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 750,- zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, derzeit in Höhe von 19 Prozent. Diese Regelung gilt ab dem Geschäftsjahr 2020.

Weiterhin wird die Satzung der V-Bank AG ergänzt um einen neuen Absatz § 14.2:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung der Ausschüsse des Aufsichtsrates und seiner Arbeitsgruppen ein Sitzungsgeld. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Die Höhe des Sitzungsgelds setzt die Hauptversammlung fest; setzt die Hauptversammlung keinen Betrag fest, gilt der Betrag des Vorjahres. Das Sitzungsgeld ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen.

Die bestehenden Absätze § 14.2 und § 14.3 werden neu nummeriert in § 14.3 und in § 14.4.

 

München, im September 2020

V-Bank AG

Der Vorstand

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