V-Bank/Bank für Vermögen-gut das das V nicht für Vertraulich steht

In den vergangenen Tagen hatten wir Artikel zur V-Bank aus München veröffentlicht, nachdem wir die eine Referentenliste zum im Mai 2019 anstehenden Vermögenstag der V-Bank einsehen konnten.

Zu dieser Liste hatten wir dann einige Fragen, insbesondere auf einen bestimmten Referenten bezogen. Dazu haben wir mit dem Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der V-Bank München einen Mailwechsel geführt.

Nun hatten wir am Montag einen Landgerichtstermin beim königlich bayerischen Landgericht in Ansbach. Ansbach deshalb, weil der Kläger dort gegen uns Klage eingereicht hatte. Im Vorfeld hatte man uns einen Vergleich angeboten, der aber für uns nicht akzeptabel war. Nach diesem sollten wir alle Beiträge zu dem Kläger löschen und uns für die Zukunft verpflichten, keine weiteren Berichte mehr über den Kläger zu veröffentlichen.

Nun, in Bayern mag es durchaus legitim sein, solche Forderungen zu stellen. Wer uns kennt, weiß aber, „dass wir seriös berichten und unsere Veröffentlichungen dann auch mit ZDF (Zahlen – Daten – Fakten)“ belegen.

Das ist auch in vorliegendem Fall so gewesen und wurde übrigens auch von der Klägerseite nicht ausdrücklich bestritten. Man versucht hier ein Urteil zu bekommen mit dem Hinweis, dass der Kläger sich „in seinem beruflichen Fortkommen eingeschränkt fühlt“. Klasse, oder?

Wissen muss man, dass der Kläger ein Betätigungsverbot in der Schweiz hatte und dass derzeit von der Schweizer Finanzmarktaufsicht drei uns bekannte weitere Verfahren, dort unter der Rubrik „Konkurs/Liquidation“, geführt werden. Auch das haben wir detailliert nachgewiesen.

Nun fragen wir uns in der Redaktion natürlich schon, was wichtiger ist: das möglicherweise beruflich eingeschränkte Vorankommen des Klägers oder der Hinweis an mögliche Investoren, sich das dann bitte einmal genau anzuschauen, bevor die dort ein Investment tätigen.

Im Übrigen gehen wir dann aber davon aus, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht sicherlich keine „Gurkenbehörde“ ist, die mal einfach so irgendwelche Konkurs- bzw. Liquidationsverfahren einleitet, ohne dafür nachvollziehbare Gründe zu haben.

Nun hatten wir, wie angeführt, den Termin bei jenem königlich bayerischen Landgericht in Ansbach. Dort übergab uns dann die Klägerseite einen neuen Schriftsatz vom gleichen Tage, um ihre Forderung nach Löschung eines bestimmten Beitrages auf unserer Plattform nochmals Nachdruck zu verleihen.

Solche Termine bieten dann zunächst einmal wenig Zeit, sich solche überraschenden Schriftsätze detailliert anzuschauen und mit dem Inhalt zu befassen. Feststellen durften wir aber, dass ein Mailwechsel zwischen genannter V-Bank und unserer Redaktion dann Bestandteil dieses Schriftsatzes war.

Sehr ungewöhnlich, denn eigentlich gehen wir bei unseren Gesprächspartnern immer davon aus, dass solche Mailwechsel dann Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Das hat bei uns dann auch etwas mit gelebter Seriosität zu tun, wie wir natürlich insbesondere eigentlich von einer Bank erwarten. Die man bei uns zum Beispiel dann auch voraussetzen kann.

Wir veröffentlichen solche Mails natürlich nicht bzw. nur dann, wenn wir dazu eine Zustimmung unseres Kommunikationspartners haben.

Die V-Bank hatte uns keine Freigabe erteilt. Wir der V-Bank auch nicht.

Wir haben in dem Vorgang nun juristische Schritte eingeleitet.

One Comment

  1. besorgterLeser Mittwoch, 08.05.2019 at 13:59 - Reply

    Was ist dran an dem Gerücht, dass die Verunglimpfungen auf Ihrer „website“ Masche sind und Sie über Kooperationen mit Marketingagenturen (die Unternehmen wg Ihrer inhaltlosen Einträge vertreten) erhebliche Einnahmen generieren? Das wäre doch mal einen Artikel auf Ihrer relativ sinnfreien Seite wert? Wie sehen denn eigentlich die Klickzahlen aus, mehr als 5 am Tag?

    Anmerkung der Redaktion:
    Ja da haben Sie in der Tat einen wichtigen Nerv der Sache getroffen. Also natürlich freuen wir uns auch über Gerüchte und unsachliche Kritik von Usern die nicht einmal eine korrekte Mailadresse hinterlegen. Auch ihr Ego wollen wir dann befriedigen, in dem wir Sie ernst nehmen.

    Nun wäre es natürlich toll, wenn wir diese Marketingunternehmen einmal kennenlernen würden um denen dann eine Rechnung zu übermitteln, die aber dann an eine soziale Einrichtung überweisen lassen.

    Ja das mit dem Sinn hat dann auch was mit Intelligenz auf der Seite der Leser zu tun. Das ist nicht der eine wie der andere Leser. Manch einer versteht das,manch einer eben nicht. Schade das Sie zur 2 Gruppe gehören, wirklich Jammerschade!

    Das mit den Klickzahlen ist in der Tat noch ausbaufähig, aber ich verspreche Ihnen hier udn heute wir arbeiten hart daran. Ich muss aber auch hier wieder feststellen, das Sie nicht so ganz auf der Höhe der Zeit sind. Unterstellt Ihre Annahme stimmt mit den Klickzahlen, dann wären wir sicherlich nicht so gut in Google positioniert, aber mal ehrlich Ihnen das zu erklären wäre sicherlich „Perlen vor die Säue“ geschmissen.

    Nun haben wir einen weiteren Vorteil, verehrter sich anonym versteckender User, wir haben eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Jeder der uns verklagen will kann dies tun. Da hätten wir dann bei Ihnen ein Problem, denn Sie trauen sich eben nicht in die Öffentlichkeit. Sie shen, auch wir nehmen uns Zeit für Menschen wie Sie, wir haben ein Herz für Minderheiten.

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