Wie in vielen anderen Vorgängen ist das natürlich auch bei den V+ Fonds eine interessante Frage, denn die wollen Kunden und Vertrieb beantwortet haben. Für den Fall, dass ein Gericht einen Vertriebsmitarbeiter wegen „Falschberatung“ verurteilen sollte, obwohl sich dieser klar an die Beratungsvorgaben der Gesellschaft gehalten hat und auch an die gesetzlichen Vorgaben, ist es natürlich sowohl für Vermittler als auch Kunde gut, wenn man eine Vermögensschadenshaftpflicht hat. Nun könnte es sein, dass viele der V+ Vermittler meinen, dass sie solch eine Vermögensschadenshaftpflicht haben.
Über Jahre haben sie nach unserer Kenntnis auch dafür „treu und brav“ ihre Prämien bezahlt. Nach unserer Kenntnis kostete die Versicherung einen Jahresbeitrag zwischen 25.000 und 30.000 Euro als Gruppenversicherung. Diese soll zum damaligen Zeitpunkt von Thomas Vogel abgeschlossen (vermittelt) worden sein. Nun könnte es sein, dass Thomas Vogel hier eine wichtige Vertragsbedingung in der Police übersehen hat, nämlich dass eine solche Vermögensschadenshaftpflicht dann keine Zahlungen leistet, wenn es um die Vermittlung von „eigenen Produkten geht“. Genau das soll hier der Fall gewesen sein, wenn unsere Informationen stimmen, wovon wir ausgehen. Wir werden nun einmal die Versicherungsbedingungen dieser Vermögensschadenshaftpflicht juristisch überprüfen lassen, und natürlich auch, ob hier möglicherweise in der Konsequenz eine Falschberatung des Versicherungsmaklers vorliegt. Wir wollen diese Prüfung dann natürlich gemeinsam mit der IG V+ durchführen, denn in dieser IG finden wir Vermittler und Kunden als Mitglieder die genau dies betrifft.
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