Das Landgericht Görlitz hat am 19. Mai 2017 eine Klage gegen den Vermittler bzw. Berater von zwei Beteiligungen an der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG abgewiesen (nicht rechtskräftig). Der Kläger machte Ansprüche aus eigenem Recht geltend sowie aus abgetretenem Recht (Ansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung seiner Ehefrau, um diese als Zeugin fungieren zu lassen).
Beide Beteiligungen wurden in 2007 gezeichnet. Die Anleger leisteten rund 22.000,00 Euro, die der Kläger im Wege des Schadensersatzes vom beklagten Finanzdienstleister erstattet bekommen wollte. Der Finanzdienstleister war nicht versichert. Die Vorwürfe lauteten auf Falschberatung: Die unternehmerischen Beteiligungen sollten der Altersvorsorge dienen, es hätte keine Risikoaufklärung stattgefunden, der Prospekt sei nicht übergeben worden.
Demgegenüber wies der beklagte Finanzdienstleister auf das Informationsprotokoll hin, welches als Anlageziel eine hohe Rendite auswies sowie die Quittierung der vorher erfolgten Übergabe des Prospekts. Der Beklagte erhob gegen die Zedentin (Ehefrau) isolierte Drittwiderklage, welche diese sogleich anerkannte. So fanden schließlich doch Beweisaufnahme und Parteianhörung statt, die aber für den unterlegenen Kläger nicht das gewünschte Ergebnis brachten.
Der Finanzdienstleister wurde von Rechtsanwalt und Fachanwalt Michael Malar (BEMK Rechtsanwälte) vertreten.
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