Und natürlich wieder eine Katastrophenbilanz, denn auch in diesem Jahr hat man ein hohes 6-stelliges Minus in der Bilanz, das man ausweisen muss. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt -825.938,69 €. Was auch hier wieder ins Auge fällt, ist die unverschämt hohe Verwaltungsvergütung für die Gesellschaft von Stefan Klaile.
V+ GmbH & Co. Fonds 3 KGLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020A. AKTIVA
B. PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020A. Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Publikums-AIF (geschlossenes Investmentvermögen) in der Form einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a i. V. m. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB, der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA9976 eingetragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2019 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Abkehr von der Going-Concern-Annahme, da mit Gesellschafterbeschluss vom 19.11.2019 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die einschlägigen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften sowie die besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet. Für die Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV im Berichtsjahr grundsätzlich die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden die anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung beachtet. Soweit entsprechende Daten von den Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wurden, erfolgte die Bewertung auf Basis künftiger Ertragsprognosen unter Anwendung eines Ertrags- oder Cash-Flow-basierten Ansatzes. Soweit entsprechende Daten nicht zur Verfügung standen, erfolgte die Bewertung mittels alternativer Verfahren. Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2020 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert, den kumulierten Jahresergebnissen seit Errichtung der Gesellschaft und den Entnahmen (anrechenbare Steuern) der Kommanditisten. Bereits eingeforderte ausstehende Einlagen von säumigen Anlegern wurden gem. § 272 Abs. 1 HGB in den Forderungen ausgewiesen. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Beteiligungen Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2020 im Portfolio:
(1) CHF in € umgerechnet zum Stichtagskurs Die Gesellschaft übt aufgrund der Beteiligungshöhen keinen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligungsgesellschaften aus. 2. Forderungen Die Position enthält Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von nominal T€ 4.165 (Vj. T€ 4.065). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eingeforderte ausstehende Einlagen. Bei den Forderungen sind, wie im Vorjahr, keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr zu verzeichnen. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten Beträge für die Ermittlung der Verkehrswerte des Investitionsportfolios zum 31.12.2020 in Höhe von T€ 42 (Vj. T€ 42), für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 48) sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 40 (Vj. T€ 40). Die Restlaufzeit der Rückstellungen liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. Die Kosten der Liquidation wurden ausreichend berücksichtigt. 4. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 12 (Vj. T€ 14). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Überzahlungen und ausstehende Auszahlungen betreffend einzelne Anleger. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von T€ 391 (Vj. T€ 138) periodenfremde Erträge enthalten, die Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängenden Schadenersatzleistungen umfassen. Zudem beinhaltet die Position Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 103). 2. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 135 (Vj. T€ 153), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 43 (Vj. T€ 0) sowie den Bonusaufwand im Zusammenhang mit der Sonderzahlung bei Zeichnung und einer termingerechten Ratenzahlung während der Einzahlungsphase in Höhe von T€ 5 (Vj. T€ 30). E. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote beträgt 13,36 %. Diese drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.
Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb von Beteiligungen ist im Geschäftsjahr nicht angefallen. 2. Vergütungen / Rückvergütungen Die Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle betragen im Geschäftsjahr 2020 T€ 378 (Vj. 416) bzw. T€ 42 (Vj. 43). Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen. 3. Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilklassen Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
Warnhinweis: Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Es gibt neben den Anlegern zwei weitere Anteilklassen:
4. Gewinnverwendungsrechnung
5. Entwicklungsrechnung
6. Darstellung der Kapitalkonten Für jeden Gesellschafter werden zwei unverzinsliche Kapitalkonten und ein Verrechnungskonto geführt (§ 6a Gesellschaftsvertrag). a) Kapitalkonto I: Auf dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht. Dieser entspricht dem im Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag. b) Kapitalkonto II: Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Verluste und über die Einlageverpflichtung hinausgehende Einlagen und Entnahmen gebucht. c) Verrechnungskonto: Auf den Verrechnungskonten wird der sonstige Leistungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erfasst. Diese Konten haben im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs- oder Verbindlichkeitencharakter.
7. Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidierbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt. Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände. 8. Gesellschaftsorgane Liquidatorin (bis 27.05.2020): XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München Liquidatorin (ab 27.05.2020): Persönlich haftender Gesellschafter (V+ Beteiligungs 3 GmbH, Landshut, (Amtsgericht Landshut HRB 10582), diese wiederum vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Brunner) Persönlich haftender Gesellschafter: V+ Beteiligungs 3 GmbH, Landshut, (Amtsgericht Landshut HRB 10582), diese wiederum vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Brunner Das Stammkapital der Komplementärin beträgt zum 31.12.2020 € 25.000,00. 9. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2021 die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, München, als KVG bestellt wurde.
Landshut, 24.06.2021 Liquidatorin der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L.
München, 24.06.2021 Geschäftsführung der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Branchenentwicklung 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen „Der deutsche Private-Equity-Markt hat den Corona-Schock überwunden.“ Die Verkäufe deutscher Unternehmensbeteiligungen, sogenannte Exits, haben sich im Bereich der Finanzinvestoren vor allem im zweiten Halbjahr 2020 positiv entwickelt. Nach 94 Exits im ersten Halbjahr wurden in der zweiten Jahreshälfte insgesamt 127 Deals – und damit 33 mehr als im ersten Halbjahr -getätigt. Die Anzahl der durchgeführten Deals liegt mit 221 leicht unter dem Vorjahreswert (225 Deals in 2019). Gemessen am Kapital dagegen übertraf das Jahr 2020 mit 34,6 Milliarden Euro (in insgesamt rd. 3.400 Unternehmen) das Volumen aus 2019 (32,2 Milliarden Euro). Diese Entwicklung relativiert sich allerdings, wenn man den Verkauf der Aufzugssparte von thyssenkrupp mit einem Volumen von 17,2 Milliarden Euro als den bislang größten Buyout überhaupt in Deutschland ausgliedert. Das Handelsvolumen blieb im 2. Halbjahr mit einem Wert von 10,4 Milliarden Euro sowohl hinter der ersten Jahreshälfte als auch hinter dem Vorjahreszeitraum zurück. (Ergebnisse einer Analyse des deutschen Private-Equity-Marktes durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY, veröffentlicht am 29.12.2020.) Die europäischen Private-Equity-Aktivitäten zeigten inmitten der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 ein widerstandsfähiges Investitions- und Fundraising-Umfeld auf. Bis zur Jahresmitte wurden 49,2 Milliarden Euro investiert, womit das Volumen in etwa auf dem Vorjahresniveau liegt. (Informationen aus der Veröffentlichung des Verbandes Invest Europe „Investing in Europe: Private Equity Activity H1 2020“, veröffentlicht am 02.11.2020.) Spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 allerdings ist zu erkennen, dass die Coronavirus-Pandemie einen der längsten Bullenmärkte der modernen Geschichte beendet, nachdem bis zuletzt Fusionen und Übernahmen Rekordwerte erreichten. Die Entwicklung im weltweiten Private Equity Markt verlangsamte sich schon im zweiten Quartal 2020 auf ein Zehn-Jahres-Tief. (Informationen aus dem funds europe Magazine „Private equity: Where are the bargains?“, Ausgabe Juli-August 2020.) Nahezu alle Aktivitäten, die seit Beginn des 2. Halbjahres 2020 stattfinden, haben ihren Ursprung aus Geschäften, die bereits vor den ersten Corona-Maßnahmen in Europa initiiert wurden. Marktbeobachter vermuten, dass die derzeit erkennbare rückläufige Dynamik sich vermutlich in den nächsten sechs bis zwölf Monaten auf dem europäischen Private-Equity-Markt fortsetzen wird. Es ist insofern auch davon auszugehen, dass bis in das Jahr 2021 hinein die Veräußerungsmöglichkeiten eher geringer ausfallen werden, womit in der Konsequenz zu erwarten ist, dass auch die Bewertungen im Vergleich zu 2019 sinken werden. (Informationen aus Invest Europe/Arthur D Little „The insight: Europe’s private equity industry during COVID-19 and beyond“, November 2020.) 2. Prognosebericht Für das Jahr 2021 wird eine Erholung des Deal-Marktes erwartet, zumal nach wie vor viel Liquidität im Markt vorhanden ist. Die treibende Kraft wird dabei vor allem den Private-Equity-Häuser zugeschrieben. Erste Anzeichen dafür waren bereits Ende 2020 erkennbar, wobei insbesondere die Technologie- und Gesundheitssektoren besonders aktiv waren. Ebenfalls eine treibende Kraft resultiert daraus, dass Unternehmen tendenziell länger warten, bevor sie eine ausreichende Größe haben, um an die Börse gehen. Hinzu kommt, dass auch das Interesse ausländischer Investoren an europäischem Private Equity hoch ist. Letzteres mag vor allem daran liegen, dass Europa ein nicht unerhebliches Potential für Konsolidierung birgt, da viele Branchen nach wie vor sehr fragmentiert sind. (Informationen aus Schroders „Ausblick für 2021: Europa“, 08.01.2021.) II. Grundlagen der Gesellschaft 1. Allgemeine Angaben Die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i.L., Landshut, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Landshut unter der HRA 9976 eingetragen. Die Platzierung der Anteile des AIF wurde mit Wirkung zum 30. September 2013 eingestellt. Weitere Zeichnungen sind nicht möglich und auch nicht zulässig. Die Zeichnungssumme wird von den Anlegern ratierlich eingezahlt. Das Geschäftsjahr ist für die Gesellschaft das sechste Jahr im Zeichen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingung. Am 22. Juli 2013 trat in Folge der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABI. L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Als Folge haben sich erhebliche Veränderungen in der internen Struktur der Gesellschaft ergeben. Die V+ Beteiligungs 3 GmbH, eingetragen am Amtsgericht Landshut unter HRB 10582, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Brunner, wurde mit Beschluss des Umlaufverfahrens vom 09.01.2017 zur neuen, einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Komplementärin der Gesellschaft und mit Bestellungsvertrag vom 28.02.2017 bestellt; sie ist der Gesellschaft ohne Leistung einer Einlage und ohne Beteiligung am Vermögen beigetreten. Alleinige Gesellschafterin der V+ Beteiligungs 3 GmbH ist die Fondsgesellschaft V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. Die Komplementärin ist zudem mit Handelsregistereintrag vom 28.05.2020 als Liquidatorin bestellt. Der geschäftsführende Kommanditist ist seit dem 17.08.2017 Hans-Jürgen Brunner. Die Geschäftsführung der neuen Treuhandgesellschaft, Sachwert Beteiligungstreuhand GmbH wird seit dem 13.11.2017 durch Hans-Jürgen Brunner erbracht. Die Komplementärgesellschaften der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG i.L., der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG i.L. und der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i.L. sind jeweils zu einem Drittel Gesellschafter der Treuhandkommanditistin. Die Gesellschaft wurde nach positiver Beschlussfassung zur Auflösung der Gesellschaft auf der ordentlichen Gesellschaftsversammlung am 19.11.2019 mit Wirkung zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Eintragung der Liquidation erfolgte beim Amtsgericht Landshut am 24.01.2020. 2. Anlageziele und Anlagepolitik Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Gesellschaftsvermögens durch Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich des Venture Capital tätig sind. Die Gesellschaft kann derartige Beteiligungen insbesondere an Kommanditgesellschaften eingehen. Die Haftung für die Beteiligungen ist auf die Einlage zu begrenzen. Die Gesellschaft wird selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhalten, sondern sich auf das Halten, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beteiligungen zu veräußern. Die Finanzierung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Beiträgen weiterer Gesellschafter als Treugeber. Ziel bei Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals ist es, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen, indem Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio aus Venture-Capital Anlagen erfolgen. Dadurch sollen neben laufenden Erträgen primär mittel- und langfristige Wertsteigerungen erreicht werden. Allerdings ist das Risiko eines zumindest teilweisen Kapitalverlustes – wie es häufig bei hohen Rendite-Erwartungen der Fall ist – durchaus gegeben. Die Gesellschaft versucht, das Risiko durch eine möglichst breite Streuung der Anlagen nach Ländern oder/und Branchen so gering wie möglich zu halten. Allerdings verbleibt – insbesondere im Gegensatz zu den anderen vorgesehenen Investments – ein nicht unerhebliches Restrisiko. III. Tätigkeitsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Angaben zur Verwahrstelle Mit Vertrag vom 20. September 2015 wurde die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München, als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Dieser Vertrag wurde mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 mit Wirkung zum 31.12.2020 gekündigt, weitere Ausführungen dazu werden im Nachgang gemacht. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist eine registrierte AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 i. V. mit § 1 Abs. 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB mit Sitz in München. Die KVG ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gem. § 44 KAGB registriert und kann somit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB von Investmentvermögen oder im Namen eines Investmentvermögens als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt werden. Die Laufzeit des Vertrags ist unbestimmt. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2018. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Monate. Die laut Bestellungsvertrag von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG als KVG zu erbringenden Leistungen lassen sich wie folgt gliedern: Die Aufgaben der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG umfassen das Risikomanagement und das Portfoliomanagement. Zusätzlich übernimmt die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG folgende weitere in Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) genannte Aufgaben: • Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung
Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist berechtigt, die zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Anlegerverwaltung wie auch die Buchhaltung der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. werden seit dem 01.03.2017 in einem Auslagerungsverhältnis von der Prospero Service GmbH, mit Sitz in Konstanz wahrgenommen. Vergütung Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält gemäß Bestellungsvertrag eine jährliche, jeweils zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 3,0 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 500.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Im Verlauf des Jahres 2020 wurde – im Zuge der Liquidation – die Gebühr ab September auf eine Pauschale in Höhe von EUR 360.000,00 reduziert. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält für ihre Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 des Bestellungsvertrages eine jährliche zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 1,10% der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 200.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Im Verlauf des Jahres 2020 wurde – im Zuge der Liquidation – die Gebühr ab September auf eine Pauschale in Höhe von EUR 120.000,00 reduziert. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von je 1/12 der vorbenannten Vergütungsbestandteile. Die zuvor genannten Beträge berücksichtigen aktuelle Umsatzsteuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Insofern einzelne Beträge von der Umsatzsteuer befreit werden, gelten die aufgeführten Beträge als Nettobeträge. Extern anfallende Kosten werden von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG samt Nachweis an den AIF weiterbelastet. Die Aufwendungen für die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf gesamt TEUR 513 inkl. USt. Dies inkludiert die Verwaltungsvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Vergütung für die Anlegerverwaltung und Buchhaltung. Angaben zu den Vergütungen Die XOLARIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die KVG keine variablen Vergütungen und feste Vergütungen von insgesamt TEUR 132 an ihre durchschnittlich vier Mitarbeiter gezahlt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der KVG keine fixen Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Investmentvermögens hatten. Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens. Haftung Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, haftet die KVG nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, sofern und soweit nicht die nachfolgenden Ausführungen oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der AIF regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen und soweit gesetzlich zulässig haftet die KVG nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet nicht für Verluste, die aus eigenen Verfügungen des AIF ohne vorherige Abstimmung mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG resultieren. Der Bestellungsvertrag mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München, wurde in einvernehmlichem Verständnis mit der Komplementärin mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 mit Wirkung zum 31.12.2020 gekündigt. Zeitgleich wurde ein entsprechender Vertrag mit der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs GmbH, München, geschlossen, wonach diese als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt wurde. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Nach einer Sitzverlegung im Juli 2020 von Hamburg nach München ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH inzwischen im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die KVG besitzt die Erlaubnis zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 der Assetklassen New Energy, Real Estate, Shipping und Private Equity. Sie verwaltete zum Stichtag 22 Publikums- bzw. Spezial-AIF überwiegend aus dem Bereich Immobilien. Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds. Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen (Auslagerungen). In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Anlegerverwaltung sowie das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung des AIF an die Prospero Service GmbH, Konstanz, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an die XOLARIS GmbH, Konstanz, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt. Angaben zur Verwahrstelle Verwahrstelle ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch. IV. Wesentliche Risiken der Gesellschaft Der Erfolg einer unternehmerischen Beteiligung hängt neben steuer- und rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere von deren wirtschaftlicher Entwicklung ab. Letztere ist nur schwer prognostizierbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft „V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L.” ab. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände können dazu führen, dass die Rentabilität, der Wert und die Verwertbarkeit einer Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. beeinflusst werden. Die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch die Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern, auch können hinsichtlich des Wertes der Beteiligung Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten. Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, darstellen. 1. Risiko „Unternehmerische Beteiligung“ Die Beteiligungsgesellschaft investierte in Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals (Venture-Capital und Private-Equity). Den Anleger, der sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt hat, trifft das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hängt der wirtschaftliche Erfolg von vielen Faktoren ab, z. B. von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Managemententscheidungen. Anders als bei einer Anlage auf einem Sparbuch oder Festgeld wird keine feststehende Verzinsung erzielt. 2. Risiko „Wertentwicklung“ Der Wert des Anteils des Kommanditisten leitet sich aus dem Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens ab. Der Wert des Gesellschaftsvermögens unterliegt Schwankungen, je nachdem, wie sich die Vermögensgegenstände, in die das Gesellschaftsvermögen investiert wird, wertmäßig entwickeln. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass Aufwendungen, die die Gesellschaft am Anfang zu tätigen hat („so genannte Fondsnebenkosten“), das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital erheblich reduzieren. Diese Aufwendungen schmälern das Gesamtergebnis der Gesellschaft deutlich. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist weiterhin, dass Sonderzahlungen der Anleger, die diese im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft vorfällig auf ihre Einlage leisten, dazu führen, dass die Anleger eine Gutschrift in Höhe der Sonderzahlung (ohne Agio) von der Beteiligungsgesellschaft erhalten. Dies geht zu Lasten aller Anleger, da sich insoweit das Gesellschaftsvermögen mindert. Auch dieser Betrag muss durch die Ertragsentwicklung aufgeholt werden. Andererseits steht der Gesellschaft in diesem Fall früher Investitionskapital zur Verfügung. Die tatsächliche Wertentwicklung kann gegenüber der zu erwartenden Wertentwicklung vergleichbarer Anlagen zurückbleiben. Die Wertentwicklung des Gesamtinvestments könnte im Extremfall so stark reduziert werden, dass bei Beendigung der Gesellschaft das für den Anleger zur Verfügung stehende Guthaben erheblich niedriger wäre als das eingesetzte Kapital oder sogar verloren wäre. Es besteht zudem folgendes Insolvenzrisiko der Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft hat einige feste Zahlungsverpflichtungen, die nicht unmittelbar an eingehende Anlegergelder geknüpft sind. Dies gilt z. B. für die laufenden Verwaltungskosten. Mit Rücksicht darauf ist nicht auszuschließen, dass die Beteiligungsgesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn zu große Anteile der Liquidität gebunden sind. 3. Risiko „Zusammensetzung des Portfolios“ Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Venture-Capital, Private-Equity-Anlagen. Über die Art und die Höhe der gesamten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft entscheidet das Portfolio Management. Die Anlagen im Venture-Capital und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet. Bei Venture-Capital und Private-Equity Gesellschaften ist die Entwicklung normalerweise im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar. Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten. Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab. Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu wesentlichen – nicht kalkulierten – zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen führen. 4. Risiko „Gesellschafterstellung“ Haftung Ein Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Bis zu diesem Betrag haftet er gegenüber den Gläubigern, solange er die Einlage noch nicht erbracht hat. Die Haftung würde wiederaufleben, wenn die Einlage des Kommanditisten unter die Haftsumme durch Rückzahlung von Einlagebeträgen absinkt. Dies ist nur theoretisch möglich, da die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Einlagerückzahlungen nicht zulassen wird und die Haftsumme im Verhältnis zum Kommanditkapital 10 % beträgt. Unabhängig von der Außenhaftung schuldet der Kommanditist gegenüber der Beteiligungsgesellschaft die Erbringung der Einlage in voller Höhe. Gewinnentnahmen Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine ausschüttende Gesellschaft, d. h. Gewinne werden grundsätzlich ausgeschüttet und nicht thesauriert Die Entnahmemöglichkeit von Gewinnen hängt aber u. a. von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft ab, so dass der Anleger nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ihm Liquidität bei einem erfolgreichen Exit zufließt. Risiko Veräußerbarkeit Bei der Beteiligung handelt es sich um einen Kommanditanteil. Kommanditanteile an geschlossenen Anlagefonds sind nur schwer veräußerbar, da ein funktionierender Zweitmarkt für diese Fondsanteile fehlt. 5. Risiko „Liquidität“ Auf Grund des Anlagekonzepts ist die Gesellschaft auf die ratierlichen Einzahlungen der Anleger angewiesen. Für den Fall, dass Einzahlungen im nennenswerten Umfang ausbleiben sollten, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Dies kann dazu führen, dass keine Neuinvestitionen getätigt werden bzw. bestehende Investments nicht fristgerecht bedient werden können. V. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Entwicklung des Beteiligungsportfolios und sonstiger Wertpapiere sowie der liquiden Mittel Die Fondsgesellschaft wurde zum 31.12.2019 aufgelöst und befindet sich seitdem 01.01.2020 in Liquidation. Daher wurden im Berichtsjahr keine neuen Beteiligungen erworben. Bestandsportfolio a) ISC Vertriebs GmbH Die ISC Vertriebs GmbH hat über einen mit der Corporate Alliance Ltd. Hong Kong am 28.11.2019 abgeschlossenen Lizenzvertrag das exklusive Vertriebsrecht für medizinische Hautpflegeprodukte für den deutschen Markt erworben. Die Produktpalette besteht aus derzeit drei Hautpflegeprodukten, die auf Basis authentischer Polypeptiden bestehen. Es handelt sich dabei um die Wirkstoffe authentischer humaner epidermaler Zellaktivator (aEGF) sowie basischer authentischer Fibroblasten Zellaktivator (abFGF). Obwohl bereits produktseitige Marktreife besteht und die Unternehmung über einen verkaufsfähigen Warenbestand verfügt, war pandemiebedingt der seitens der Geschäftsführung vorgesehene Absatzmarkt der Pflegeheime unter anderem aufgrund der Erklärungsbedürftigkeit in der Anwendung nicht zugänglich. Das Unternehmen befindet sich zu einen in der Erarbeitung alternativer Absatzmöglichkeiten und wird zum anderen, sobald dies pandemiebedingt wieder möglich ist, die Marktpenetration in den Pflegeheimen wieder aufnehmen. b) Fiagon AG Die Entwicklungen der Fiagon AG erwiesen sich, nicht zuletzt aufgrund des erfolgten Wechsels im operativen Management und der daraus resultierenden wesentlich höheren Kundenorientierung, als überzeugend. Neben der Erweiterung bestehender und der Einführung neuer Produktlösungen wurde zur Streuung der Produktabsatzrisiken eine Verbreiterung des bestehenden Vertriebspartnernetzes implementiert. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 konnte schließlich ein erfolgreicher Exit erreicht werden. c) Ncardia AG Die Ncardia AG (vormals Axiogenesis AG) hat im Verlauf des Jahres 2019 ihren kommerziellen Fokus auf die Skalierung des Servicegeschäfts umgestellt. Dabei wurden vor allem zwei Projekte verfolgt. Das erste ist eine Lizenzierungspartnerschaft, die den Technologietransfer der Ncardia-Herstellungstechnologie für die Entwicklung von zellbasierter regenerativer Medizin für das Herz verfolgt. Das zweite Projekt ist ein therapeutisches Spin-out. Diese strategischen Veränderungen machten das Geschäftsjahr 2019 zum erfolgreichsten Jahr aller Zeiten. Mittelfristig ist vorgesehen, weiterhin Einnahmen sowohl aus Honorarverträgen als auch aus IP- und Therapie-Asset-Partnerschaften zu generieren. Der Vorstand der Ncardia Holding SA hat insofern beschlossen, die Finanzierung neuartiger Zelltechnologien zu verfolgen, zu diesem Zweck wurde zusätzliches Kapital von bestehenden Investoren bereitgestellt werden. Die V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L beteiligte sich an dieser Finanzierungsrunde nicht. d) neuroCare Group GmbH Die neuroCare Group GmbH hat im Berichtsjahr weiterhin die Vorbereitungen für die Umwandlung in eine AG vorgenommen, welche nun im ersten Quartal 2021 erfolgreich umgesetzt wurde. Der geplante Börsengang ist für 2022 vorgesehen, die Vorbereitungen dafür sind entsprechend angelaufen. Die Gesellschaft ist im Großen und Ganzen sehr gut durch das Pandemiejahr 2020 gekommen, was insbesondere auf eine sehr hohe Flexibilität im Anwendungsbereich hin zur Digitalisierung aber auch der Mitarbeiter der Unternehmensgruppe zurückzuführen ist. Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr frische Mittel bei Bestandsgesellschaftern akquirieren sowie weitere Interessenten zur Stützung der Wachstumsstrategie hinzugewinnen. e) Apeptico GmbH Mit der Apeptico GmbH befindet sich ein Zielunternehmen in fortgeschrittener Phase. Nachdem bereits Ende 2019 die erste Gruppe der Studie IIB in der Anwendung ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) erfolgreich abgeschlossen werden konnte, folgte inzwischen auch der erfolgreiche Abschluss der zweiten Patientengruppe. Geschäftsleitung erwartet die Fortsetzung der Phase IIB-Studie mit der dritten und letzten Patientengruppe im Mai diesen Jahres. Alle wesentlichen Vorbereitungen sind bereits initiiert. Ein möglicher Gesamtexit ist in diesem Zuge nicht ausgeschlossen. f) Curadis GmbH Ende 2019 hat ein Investorenkreis eine bestehenden Call Option gezogen und die Anteile der Investorengruppe Institutioneller Investoren, zu dem auch die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. zugehörig ist, im Geschäftsjahr 2020 zu einem Bewertungsansatz von TEUR 500 übernommen. g) M1 Factoring GmbH Die M1 Factoring GmbH beantragte am 24. Juni 2019 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Die seitens der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L. zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen inklusive aufgelaufener Verzugszinsen in Höhe von TEUR 2.193 wurden am 11.12.2019 beim Amtsgericht angemeldet. Am 22. Juli 2019 nahm die M1 Factoring GmbH den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung zurück. Mit Beschluss vom 24. Juli 2019 ordnete das Amtsgericht Dresden die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Die zur Verfügung stehende Masse ist für eine geordnete Verfahrensabwicklung ausreichend. Im Hinblick auf die Unwägbarkeiten beim Forderungseinzug ist aktuell weder weine Prognose über die Verfahrenslänge noch über die zu erwartende Insolvenzquote möglich. Beteiligungen an anderen Fondsgesellschaften, die eine ratierliche Erbringung der jeweiligen Einlageverpflichtung vorsehen, wurden zudem entsprechend der Einzahlungsmodalitäten bedient. Die liquiden Mittel betragen zum 31. Dezember 2020 TEUR 589 (Vj. TEUR 1.010). Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. 2. Erläuterungen zum Jahresergebnis 2020 Das realisierte Ergebnis der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR -825 (Vj.: TEUR -411). Das Ergebnis nach Zeitwertänderung beträgt TEUR 317 (Vj.: EUR -4.710). Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 423 (Vj.: TEUR 514). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 391 (Vj. T€ 138), die Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängenden Schadenersatzleistungen umfassen. Zudem beinhaltet die Position Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 103). Die Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 125 auf TEUR 1.050. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Anlegerbetreuung (TEUR 135), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 315) sowie Aufwendungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 378). Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis durch die Realisierung von Gewinnen und Verlusten aus Veräußerungsgeschäften mit insgesamt TEUR -199. Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres durch Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR 1.143 (Vj. TEUR -4.299), die durch positive Entwicklungen bei einzelnen Beteiligungsgesellschaften/ Investments verursacht sind. 3. Wirtschaftliche/finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 629 erhöht. Ursächlich hierfür ist die Erhöhung der Forderungen (TEUR 3.525), im Wesentlichen bedingt durch den Exit Fiagon, bei einer gleichzeitigen Verminderung der Beteiligungen um TEUR 2.516. Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 633 erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 97,64% (Vj.: 97,38 %). Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität in Höhe von TEUR 589 auf. Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 190 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Bewertungs- und Prüfungskosten gebildet. Die Fondsgesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität zur Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten. 4. Nettoinventarwert des Fonds während des Geschäftsjahres sowie Portfolioübersicht zum 31. Dezember 2020 Der Wert des Gesellschaftsvermögens zum 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 7.859. Zum 31. Dezember 2020 betrug die Anzahl der umlaufenden Kommanditanteile 685.202 Stück. Der Wert eines Anteils (NAV = Net Asset Value) zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 11,47. Portfolioübersicht
VI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021 der Fondsgesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften Angesichts der weltweiten Coronavirus-Pandemie sind die wirtschaftlichen Aussichten sämtlicher Beteiligungsunternehmen der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. nach derzeitigem Kenntnisstand angespannt. Absatzmärkte, Produktions- und Lieferketten sowie global ausgerichtete Strukturen bedürfen der Hinterfragung und umfangreichen Bearbeitung, insofern dies umsetzbar und zielführend erscheint. Insbesondere bei jungen Unternehmen, die wenig bis gar keine finanzielle Substanz besitzen, sondern sich ausschließlich teilweise aus eigenem Cash-Flow und maßgeblich aus Gesellschafterfinanzierungen kapitalisieren, führt die jüngst bezeugte Coronavirus-Pandemie zu einer nie vorher dagewesenen Herausforderung und Einflussnahme auf bestehende Liquiditäts- und Businessplanungen. Die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L. befindet sich aufgrund Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung seit 01.01.2020 “in Liquidation”. Zur Liquidatorin der Gesellschaft wurde die Komplementärin V+ Beteiligungs 02 GmbH bestellt. Darauf aufbauend liegt der Fokus der Protagonisten auf der bestmöglichen Veräußerung der bestehenden Vermögenswerte in den Unternehmensbeteiligungen bzw. der Zweitmarktbeteiligungen. Die Dauer des gesamten Liquidationsverfahrens wird entscheidend davon abhängen, wie viel Zeit für den Verkauf des gesamten verbliebenen Beteiligungs-Portfolios benötigt wird. Dabei liegt ein Fokus auf der Optimierung des Zeit-Kosten-Erlös Verhältnisses, um das für die Anleger bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Aufgrund der relativ hohen Anzahl an Zweitmarktbeteiligungen, für die so gut wie kein liquider Zweitmarkt existiert, ist eine Prognose des zu veranschlagenden Zeitrahmen für die Liquidation indes sehr schwer abzugeben. Nach aktueller Einschätzung wird der finale Verkauf des gesamten Portfolios nicht vor Ende 2023 erfolgen können. Die in der Portfolioübersicht enthaltenen Werte der Beteiligungsunternehmen zum Stichtag 31.12.2020 basieren auf den Unternehmens-, Liquiditäts-, und Businessplanungen der jeweiligen Beteiligungsunternehmen. Es ist in Anbetracht der nach wie vor weltweiten Präsenz der Pandemie nicht auszuschließen, dass selbst die aufgeführten Werte im Zuge der Veräußerungen nicht gänzlich realisiert werden können. VII. Maßnahmen zur fairen Behandlung der Anleger Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie verwaltet das aufgelegte Investmentvermögen grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Alle an Anleger ausgegebenen Anteile haben die gleichen Ausgestaltungsmerkmale und es werden keine Anteilsklassen gebildet. VIII. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Landshut, den 24. Juni 2021 Geschäftsführer der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L.
München, den 24. Juni 2021 Geschäftsführung der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs GmbH VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L., Landshut: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L., Landshut, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L., Landshut, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1, § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der Liquidatorin in Abschnitt „Allgemeine Angaben“ des Anhangs und in Abschnitt „Allgemeine Angaben“ des Lageberichts, welche den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die Liquidatorin ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der Liquidatorin für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Liquidatorin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Liquidatorin dafür verantwortlich, die Fähigkeit zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Liquidatorin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG i.L., Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil Das variable Kapitalkonto im Eigenkapital It. Hauptbuch konnte, wie bereits in Vorjahren, nicht mit der entsprechenden Kapitalkontentabelle im Nebenbuch vollständig abgestimmt werden. Es ergibt sich im Kapitalkontenbereich eine verzögerte Ausbuchung von Kapitalanteilen, derjenigen Kommanditisten, die auf Austritt aus der Gesellschaft geklagt haben und die erst durch Gerichtsurteil oder durch Vergleich aus der Gesellschaft ausscheiden, da diese Titel rückwirkend gelten können. Hierdurch kann es unter Umständen zu einer anderen Gewinnverteilung bei den verbleibenden Gesellschaftern kommen. Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der Liquidatorin für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Der Liquidator der Gesellschaft ist verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner ist der Liquidator verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 29. Juni 2021 Baker Tilly GmbH Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüferin |
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