Einie Mitglieder unserer Interessengemeinschaft haben Post von den einzelnen Fondsgesellschaften bekommen. Inhalt dieser Schreiben ist wohl die Aufforderung, rückständige Beiträge zu bezahlen.
Hier geht es um Ratenzahler, die ihre monatlichen vereinbarten ratierlichen Einzahlungen offenbar gestoppt haben. Natürlich, aus unserer nichtjuristischen Sicht, sondern mit dem gesunden Menscherverstand urteilend, muss man letztlich Verträge, die man abgeschlossen hat, auch korrekt einhalten. Das gilt natürlich auch hier für die Verträge, die man mit den V+ Plus Fondsgesellschaften, meistens vor Jahren, abgeschlossen hat.
Nicht aufgefordert von Seiten der Fondsgesellschaften werden wohl die Ratensparer, die ihren Vertrag prospektgemäß nach 60 Monaten stillgelegt haben.
Natürlich, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, muss man sich hier jeden Einzelfall genau anschauen.
Möglicherweise gibt es dann rechtliche Möglichkeiten, diese Zahlungsaufforderungen als „unbegründet“ gegenüber der Fondsgesellschaft zurückzuweisen. Pauschal ist die Frage aus Sicht von Rechtsanwalt Jens Reime jedoch nicht zu beantworten.
In meiner Praxis zum Thema „V+ Plus Fonds“ habe ich dann leider oft feststellen müssen, dass Anleger falsch beraten wurden und von den Risiken dieser Fonds des „grauen Kapitalmarktes“ nichts gewusst haben.
Viele der Anleger haben auch das Prospekt des jeweiligen Fonds nicht ausgehändigt bekommen. Kann man dies nachweisen, so sieht Rechtsanwalt Reime große Chancen, Zahlungen zu vermeiden. Auf die „leichte Schulter“ sollte man diese Zahlungsaufforderungen jedenfalls nicht nehmen.
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