VALENS Holding AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000A1YCNB3
WKN A1YCNB
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am Freitag, den 28. Dezember 2018, 10:00 Uhr,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
in der Kanzlei Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 |
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2. |
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht. |
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3. |
Aufhebung des genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014/I) gemäß Ziffer 4 der Satzung. |
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4. |
Aufhebung des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014/I) gemäß Ziffer 4 der Satzung. |
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5. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen durch Zusammenlegung von Aktien und Satzungsanpassung
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6. |
Vorlage des geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, die zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagene Kapitalherabsetzung rückwirkend berücksichtigt festzustellen. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor für das Geschäftsjahr 2018 die Wienand Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bruchtannenstraße 28, 63801 Kleinostheim für das Geschäftsjahr 2018 zum Jahresabschlussprüfer zu wählen. |
VALENS Holding AG
Der Vorstand
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 21. Dezember 2018, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 7. Dezember 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 21. Dezember 2018, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen: |
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VALENS Holding AG |
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E-Mail: info@valensholding.com |
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Im Verhältnis zur VALENS HOLDING AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der VALENS Holding AG bedürfen der Textform (§ 126b BGB). |
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Abweichende Formerfordernisse können sich im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ergeben. Gemäß § 135 Aktiengesetz müssen die dort genannten Personen die Vollmacht nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. |
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Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 14. Dezember 2018, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an: |
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VALENS Holding AG |
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Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 14. Dezember 2018, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter
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zugänglich gemacht. |
Frankfurt am Main, im November 2018
VALENS Holding AG
Der Vorstand
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