Ein sechsstelliges negatives Jahresergebnis macht sich in einer Bilanz niemals gut. Das wissen sicherlich auch die Vorstände des Unternehmens Valora Effekten Handel AG.
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Ettlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen
Postfach 912, 76263 Ettlingen
Telefon: (0 72 43) 9 00 01 +900 02 + 9 00 03
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E-Mail: info@valora.de
vwd: Börsenplatz „VALORA“
REUTERS: VEHKURSE
Deutsche Börse AG – WSS Batch Kursdienste:
Contributoren „GDQ“
Aufsichtsrat im Jahr 2018
Prof. Dr. Claus Becker | Vorsitzender |
Unternehmensberater i. R. | (Ab 01.01.2019 Mitglied) |
Ötigheim | |
Ralf Bake | stellv. Vorsitzender |
Kaufmann | (Mitglied ab 28.05.2018, ab 30.05.2018 stellv. Vors., ab 01.01.2019 Vorsitzender) |
Mannheim | |
Claudius Lang | Mitglied |
Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer | (Ab 01.01.2019 stellv. Vors.) |
Karlsruhe | |
Michael Düren | stellv. Vorsitzender |
Kaufmann | (bis 28.05.2018, ab 29.05.2018 Ersatzmitglied) |
Frankfurt | |
Vorstand | |
Klaus Helffenstein | |
Kaufmann | |
Malsch |
Lagebericht
1. Geschäftsverlauf 2018
Das Geschäft verlief im ersten Halbjahr 2018 durch viele Paketgeschäfte mit 5,4 Mio. EUR (Vj. 2,35 Mio. EUR) weit über Plan, weshalb wir unsere Planzahlen im Umsatz auf 6-8 Mio. EUR angehoben haben (Meldung am 10.07.2018). Unsere Planzahlen für den Jahresüberschuss mussten wir leider aufgrund diverser Punkte (siehe ebenfalls Meldung vom 10.07.2018) jedoch zum damaligen Zeitpunkt bereits auf ein ausgeglichenes Ergebnis reduzieren.
Der Geschäftsverlauf im 3. Quartal 2018 war geprägt von neuen Klagen der sog. „Reichgruppe“. So ist am 2. Juli bei uns ein gerichtlicher Antrag auf Auskunftserzwingung gem. §132 AktG seitens unserer Aktionärin Beteiligungen im Baltikum AG eingegangen. Am 1. August ist bei uns eine Anfechtungs- -und Nichtigkeitsklage seitens der Aktionäre Wolfgang Wilhelm Reich, Beteiligungen im Baltikum AG sowie der VCI Venture Capital und Immobilien AG eingegangen.
Zur Abwehr beider Klagen haben wir unseren Fachanwalt Herrn Dr. Lochner eingeschaltet. Die permanenten Angriffe der sog. „Reichgruppe“ belasten unsere Gesellschaft finanziell und zeitlich immens.
Neben einem grundsätzlich umsatzschwachen 3. Quartal hatten wir damit neuerlich hohe Rechtsverteidigungskosten zu tragen. Zusammen mit den beiden bereits anhängigen Klagen aus dem Jahr 2017 laufen in 2018 somit 4 Verfahren gegen unsere Gesellschaft seitens der sog. „Reichgruppe“.
Auch das 4. Quartal verlief umsatzseitig unter Plan. Auf der Ergebnisseite hatten und haben wir zudem mit mehreren negativen Effekten zu kämpfen, sodass wir im Dezember 2018 daher leider gezwungen waren mitzuteilen, dass bedingt durch ein allgemein schwaches 4. Quartal sowie Abwertungen auf unsere Beteiligungspositionen die Verluste weiter angestiegen sind.
Wie erwähnt mussten wir uns nach wie vor zudem mit den Angriffen der sog. „Reich-Gruppe“ auseinander setzen. Aufgrund der Abwehr dieser Angriffe haben sich die Kosten für die Rechtsberatung im Geschäftsjahr auf rund 140.000 EUR erhöht. Hinzuzurechnen sind in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten der Hauptversammlung von ca. 20.000 EUR, durch die insofern notwendig gewordene Beauftragung von Stenographen, externen Back-Office-Mitarbeitern sowie externer Eingangskontrolle.
Im 4. Quartal 2018 fand zudem eine dreitägige Prüfung der Bundesbank mit 3 Mitarbeitern im Auftrag der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) statt, deren Kosten ebenfalls von uns getragen werden müssen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 haben wir insgesamt Umsätze in Wertpapieren von rund 7,1 Mio. EUR (Vj. 5,8 Mio. EUR) erreicht und liegen somit über dem ursprünglichen Plan von 4-6 Mio. EUR. Erfreulicherweise konnten im 1. Hj. 2018 mehrere große Paketgeschäfte erfolgreich abgewickelt werden, was maßgeblich zu dieser positiven Umsatzentwicklung beitrug.
Zum Jahresultimo ist ein Jahresfehlbetrag von rd. 291 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 221 TEUR) zu verzeichnen.
Da die Wertansätze unserer Beteiligungspositionen im Handelsbuch zum Stichtag 31.12.2018 weiter gefallen sind, kommt es zu saldierten Abschreibungen in Höhe von 223 TEUR (Vj. 3 TEUR). Für Wertpapiere des Anlagebestandes mussten keine Abschreibungen vorgenommen werden (Vj. 1 TEUR).
Außerdem wurden Abschreibungen aufgrund der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 340e Abs. 3 HGB (BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz) auf Wertpapiere des Handelsbestands in Höhe von 112 TEUR (Vj. Zuschreibung 55 TEUR) vorgenommen.
Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2018 auf ca. 1,6 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR).
Aufgrund stark gefallener Kurse zum Jahresultimo hat sich das Ergebnis damit weiter verschlechtert. Zudem mussten wir Rückstellungen für Prozess- und Anwaltskosten aus vier offenen Verfahren im Zusammenhang mit der Abwehr der sog. „Reich-Gruppe“ bilden.
2. Umsatz- und Ergebniszahlen
Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 291 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 221 TEUR) und einem Wertpapierumsatz von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) liegt das Jahresergebnis unter Plan und der Umsatz über der ursprünglichen Planung, welche einen Umsatz von 4-6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 EUR vor Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ vorsah.
Die Rücklage (Fonds für allgemeine Bankrisiken) wurde gemäß § 340e Abs. 4 Nr. 3 HGB in der Höhe von 199 TEUR aufgelöst.
3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden.
4. Beteiligungen – Positionen ab 100.000 EUR
Bei den Beständen sind die Positionen ab einem stichtagsbezogenen Wert von EUR 100.000 die Albis AG, die Allg. Gold- & Silberscheideanstalt AG, die Freenet AG, die Maternus Kliniken AG sowie die MK-Kliniken AG. Zudem verfügen wir nach wie vor über einen Lieferanspruch von 400 kg Silber gegenüber der Allg. Gold- & Silberscheideanstalt AG, Pforzheim. Die jeweiligen Bestände haben eine Höhe von max. 22% des haftenden Eigenkapitals der VEH AG zum 31.12.2018.
Aufteilung Liquidität und Wertpapierbestände zum 31.12.2018
5. Lage der Gesellschaft
5.a Vermögens- und Finanzlage
Im Folgenden sind die Posten der Bilanzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht zum 31.12.2018 und 31.12.2017 einander gegenübergestellt:
31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung | |||
T€ | % | T€ | % | T€ | |
Aktiva | |||||
Anlagevermögen | |||||
– Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 173 | 7,0 | 86 | 2,6 | + 87 |
Umlaufvermögen | |||||
– Wertpapiere | 1.581 | 63,8 | 1.803 | 55,1 | – 222 |
– Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 298 | 12,0 | 304 | 9,3 | – 6 |
– Flüssige Mittel | 423 | 17,1 | 1.078 | 32,9 | – 655 |
2.302 | 92,9 | 3.185 | 97,3 | – 883 | |
Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 0,1 | 4 | 0,1 | – 1 |
2.478 | 100,0 | 3.275 | 100,0 | – 797 | |
Passiva | |||||
Eigenkapital | 2.134 | 86,1 | 2.598 | 79,3 | – 464 |
Fonds für allgemeine Bankrisiken | 9 | 0,4 | 208 | 6,4 | – 199 |
Kurzfristiges Fremdkapital | |||||
– Rückstellungen | 159 | 6,4 | 181 | 5,5 | – 22 |
– andere Verbindlichkeiten | 141 | 5,7 | 250 | 7,6 | – 109 |
300 | 12,1 | 431 | 13,1 | – 131 | |
Rechnungsabgrenzungsposten | 35 | 1,4 | 38 | 1,2 | – 3 |
2.478 | 100,0 | 3.275 | 100,0 | – 797 |
Insgesamt beträgt der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme 86,1% (Vj: 79,3%). Zusammen mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken ergibt sich ein Anteil an der Bilanzsumme von 86,5% (Vj. 85,7%). Die hohe Eigenkapitalquote wird aufgrund des speziellen Tätigkeitsfeldes (Handel mit unnotierten Wertpapieren) für weitgehend erforderlich gehalten, da unnotierte Werte als schwer refinanzierbar gelten.
Das Nettosachanlagevermögen erhöhte sich durch die Anschaffung eines PKWs, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 86 TEUR auf 173 TEUR. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens verringerten sich von 1.803 TEUR um 222 TEUR auf 1.581 TEUR, noch nicht realisierte Gewinne waren im Berichtsjahr in Höhe von 10 TEUR (Vj. 122 TEUR) zu verzeichnen. Sämtliche Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristiger Natur und betreffen mit 141 TEUR (Vj. 250 TEUR) Leistungsverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapierankäufen und mit 159 TEUR (Vj. 181 TEUR) Rückstellungen für Prüfungskosten, Hauptversammlungskosten, Prozesskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.
5.b Liquiditätslage
Die VEH AG verfügt zum Stichtag über Bankguthaben von insgesamt 0,42 Mio. EUR (Vj. 1,08 Mio. EUR), welche auf vier verschiedene Banken gestreut war. Die Guthaben sind allesamt täglich fällig und stehen der Gesellschaft daher im Bedarfsfall auch kurzfristig zur Verfügung. Liquiditätsrisiken oder ein möglicher Liquiditätsengpass sind nicht erkennbar. Der Liquiditätsbestand soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Flexibilität sowie die Unabhängigkeit von Banken absichern.
5.c Ertragslage
Im Folgenden ist die Erfolgsrechnung der Gesellschaft nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert für die letzten beiden Wirtschaftsjahre dargestellt:
2018 | 2017 | Veränderung | |
T€ | T€ | T€ | |
Handelserträge und Provisionserträge | 91 | 747 | (656) |
Zu-/Abschreibungen auf Wertpapiere und Forderungen | 0 | 1 | (1) |
Sonstige betriebliche Erträge | 347 | 332 | 15 |
Personalaufwand | (423) | (448) | 25 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | (31) | (9) | (22) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (511) | (445) | (66) |
Laufende Erträge aus Wertpapieren | 38 | 48 | (10) |
Zinsergebnis | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | (489) | 226 | (715) |
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0 | (48) | 48 |
Auflösungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 199 | 0 | 199 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Steuern | (1) | 43 | (44) |
Jahresfehlbetrag/Vj. Jahresüberschuss | (291) | 221 | (512) |
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 715 TEUR auf – 489 TEUR. Damit wird ein Jahresfehlbetrag nach Auflösung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken von rd. 291 TEUR ausgewiesen.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind der Position Handelserträge und Provisionserträge die laufenden Erträge aus Aktien, die Provisionserträge aus der Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds sowie der Ertrag des Handelsbuches unter Abzug der Provisionsaufwendungen und des Aufwands des Handelsbestandes zugeordnet.
Der „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ wurde in Höhe von 199 TEUR aufgelöst. Der „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ sind Rücklagen, die genau wie andere Rücklagen die EK-Quote der AG stärken, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen (§ 340e Abs. 4 Nr. 1 bis 4 HGB) gewinnerhöhend aufgelöst werden dürfen.
Das unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellte Ergebnis aus saldierten Abschreibungen und Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagebuchs und auf Forderungen verringerte sich unwesentlich um 1 TEUR auf nunmehr 0,4 TEUR im Berichtszeitraum.
Unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge u.a. die Listinggebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, sonstige Sachbezüge, Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen sowie Erträge aus Beratung und erhöhten sich leicht um 15 TEUR auf 347 TEUR.
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 25 TEUR gesunken.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wurden die allgemeinen Verwaltungskosten den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Sie erhöhten sich um 66 TEUR, insbesondere aufgrund der Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten.
Die Steuerung mit Blick auf die finanziellen Leistungsindikatoren obliegt der Geschäftsleitung und ist wertorientiert. Als maßgebliche finanzielle Leistungsindikatoren sind bei der VEH AG der Jahresüberschuss und der Wertpapierumsatz definiert. Im Fokus der Steuerung der Finanzzahlen stehen zudem die Deckungsbeitragsmarge (Handelsmarge = Aufschlag auf den Wertpapierumsatz) und die Ertragsorientierung sowie die Vermeidung von Risiken. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die langjährige Erfahrung der Geschäftsleitung ein.
Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird zu jedem Zeitpunkt durch die ausreichende Vorhaltung von Liquidität gewährleistet. Die Liquiditätssteuerung basiert auf der täglichen Steuerung der Zahlungsein- und Zahlungsausgänge. Alle relevanten Informationen werden täglich auf Geschäftsleitungsebene behandelt.
Die VEH-Mitarbeiter sind mit ihrer Qualifikation und ihrem Engagement eine tragende Säule bei der Betrachtung der nicht finanziellen Leistungsindikatoren. Die Fluktuationsquote ist extrem gering. Ebenso absolut gering ist auch die Anzahl der Kundenbeschwerden. Diese lag im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, bei „Null“. Bei den nicht finanziellen Leistungsindikatoren wird sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und Servicequalität gelegt. Dies spiegelt sich in der guten Reputation der VEH AG an den Finanzmärkten und bei den Kunden wider.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2018 verlief im ersten Halbjahr 2018 durch viele Paketgeschäfte zunächst weit über Plan, weshalb die Planzahlen auf 6-8 Mio. EUR angehoben wurden. Die zweite Jahreshälfte war insbesondere durch die neuen Klagen der sog. „Reichgruppe“ geprägt. Neben einem grundsätzlich umsatzschwachen 3. Quartal 2018 belasten die Angriffe der „Reichgruppe“ die VEH AG finanziell und zeitlich immens, da hierdurch neuerlich hohe Rechtsverteidigungskosten zu tragen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten Umsätze in Wertpapieren von rund 7,1 Mio. EUR erreicht werden, so dass die Planzahlen hier erreicht werden konnten.
6. Vergütungssystem
Vorstand
Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen geänderten Anstellungsvertrag vom 07. Juli 2017 bis zum 30.06.2023 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.
Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.
Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend, d. h. z. B. bei einem Ausscheiden zum 30.06. auf € 75.000,00. Zusätzlich erhält Herr Helffenstein beim Ausscheiden den bereits verdienten und in den Rückstellungen erfassten Tantiemenanspruch, der in den folgenden vier Jahren anteilig zu einer Tantieme führen würde. Soweit in der Handelsbilanz stille Reserven als Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340 e Abs. 3 HGB zum Ausscheidungsstichtag bestehen, erhöht sich die Schlusstantieme um 20 % dieses Differenzbetrages. Die Höchstgrenze von € 150.000,00 gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gilt in diesem Falle nicht.
Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden aus der Gesellschaft, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber € 150.000,00 (in Worten: Euro Einhundertfünfzigtausend), der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten sämtlicher Wertpapiere des Handels- u. Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Auf den Tag seines Ausscheidens ist eine Zwischenbilanz in analoger Anwendung der Vorschriften des HGB, KWG, AktG und BilMoG für den Jahresabschluss aufzustellen.
Der Anspruch auf diese Abfindung und der Anspruch auf die Tantieme für das zum Zeitpunkt des Ausscheidens laufende Geschäftsjahr entfallen, wenn der Dienstvertrag infolge einer von Herrn Helffenstein begangenen Dienstverfehlung aufgelöst wird aus Gründen, die die Gesellschaft zur Kündigung des Dienstvertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen würden.
Die zusätzliche Direktversicherung bei der DBV in Höhe von monatlich € 145,21 wird in eine zusätzliche Gehaltszahlung von € 145,21 umgewandelt.
Herr Helffenstein werden Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit sie im Interesse der Gesellschaft notwendig waren, gegen Einzelnachweis erstattet. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungsgelder werden ohne Einzelnachweis mit den lohnsteuerlich höchstzulässigen Pauschsätzen abgerechnet, wenn die Gesellschaft oder Herr Helffenstein dies verlangen.
Für Dienstreisen im eigenen PKW werden die jeweils steuerlich höchstzulässigen Kilometergelder erstattet.
Herr Helffenstein hat Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeuges, das unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat erworben wird und dessen tatsächliche Anschaffungskosten € 97.000,00 (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer) nicht überschreiten dürfen. Im Übrigen unterliegt die private Kfz-Nutzung der Lohnversteuerung; die Lohnsteuer trägt Herr Helffenstein.
Herr Helffenstein erhält ein Diensthandy, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.
Wird Herr Helffenstein an der Ausübung seiner Tätigkeit durch Krankheit verhindert, die er nicht zu vertreten hat, so erhält er den Anspruch auf das anteilige Bruttomonatsgehalt für drei Monate.
Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 346.
Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.
7. Kapital (Erläuternde Angaben nach §289a Abs. 1 HGB)
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Regulierten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.732.500 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Bei der VEH AG existiert aktuell weder ein genehmigtes oder bedingtes Kapital noch eine Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.
Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Neben den gesetzlichen Vorschriften (§ 136 AktG) bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.
Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht.
Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09%.
Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat am 26.02.2016 den Schwellenwert von 3,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Priority AG, Herford, hat am 11.09.2017 die Schwelle von 3,0 % und am 14.09.2017 die Schwelle von 5,0 % überschritten.
Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor.
Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Aktiengesetzes.
Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.
Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht.
8. Chancen und Risikobericht
Die VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden:
Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.
Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.
Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung.
Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2018 nicht ergeben.
Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess
Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (Walltax Steuerberatungsges. mbH, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt.
Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit auf die Firma Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Ettlingen, ausgelagert.
Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können.
Im juristischen Bereich greift die VEH AG auf die Beratung durch die renommierten Sozietäten „SERNETZ SCHÄFER RECHTSANWÄLTE“, Düsseldorf sowie „MEILICKE HOFFMANN & PARTNER“, Bonn zurück.
Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können.
Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf das Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden.
Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.
Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2019 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sieht der Vorstand die Risikolage der Gesellschaft als überschaubar an. Die eingesetzten Risikominderungsverfahren setzen uns in die Lage zeitnah Risiken zu identifizieren, steuern und überwachen zu können.
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
Die Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter https://veh.de/info. Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter https://veh.de/info
10. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Erwähnen möchten wir hier, dass Anfang des Jahres 2019 nach vielen Verzögerungen unser neuer Internetauftritt online ging. Als neues Asset gibt es einen „Kursalarm“. Dieser kann bei jeder Aktie auf der Geld- und/oder Briefseite selbständig durch den Interessenten/Kunden aktiviert werden. Bei jeder Kursänderung erfolgt eine umgehende Information über die Kursänderung per E-Mail. Diese neue Funktion erfreut sich großer Beliebtheit, da viele Kunden/Interessenten nicht sofort eine fixe Order aufgeben, sondern ggfs. erst dann aktiv werden möchten, sobald sich eine gewünschte Situation ergibt.
In diesem Zusammenhang wurden auch unsere RSS-feeds (Kursfeeds) überarbeitet und den Wünschen der jeweiligen Bezieher angepasst. Diese Gelegenheit haben wir genutzt, um erneut Anlauf im Bereich „Kurseinbindung bei den Datenlieferanten der Banken“ zu nehmen. Ergebnisse stehen hier noch aus.
11. Prognosebericht
Für 2019 planen wir Umsätze im Bereich von 4 – 6 Mio. EUR und einen Jahresüberschuss von 100.000 EUR, vor eventueller Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken“. Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung werden hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2019 nicht erkennbar.
Ettlingen den 15. März 2018
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand Klaus Helffenstein
Bericht des Aufsichtsrats zur Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den vereinbarten Plänen und Zielen wurden vom Vorstand unmittelbar und unabhängig vom Turnus der Sitzungen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats angezeigt und im Einzelnen erläutert. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten wurden rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beeinträchtigung der Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018
Die reguläre Arbeit des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2018 durch permanente Störangriffe einer Aktionärsgruppe um den Aktionär Wolfgang Wilhelm Reich beeinträchtigt. Außer den zwei anhängigen Verfahren im Nachgang zur Hauptversammlung 2017 sind zwei weitere Angriffe im Zusammenhang mit der HV 2018 erfolgt.
So liegt seit Anfang Juni 2018 ein Antrag auf Auskunftserteilung der Reich-Gruppe beim LG Mannheim vor. Eine Verfügung zur Stellungnahme ist am 27.06.18 ergangen.
Am 28.06.18 war beim LG Mannheim eine weitere Anfechtungsklage der Reich-Gruppe eingegangen. Die Klageerwiderung der Valora wurde am 10. Oktober 2018 beim LG Mannheim eingereicht.
Nach Aufforderung durch des LG Mannheim richtete die Valora am 19.07.18 einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht an die BaFin. Aufgrund des abschlägigen Bescheids der BaFin an Valora hat das LG Mannheim am 28. September 2018 selbst einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht an die BaFin gerichtet. Es ging dabei um die „Nichtzulassung aller vier Klagen wegen Nichtigkeit“. Auch hierauf kam ein abschlägiger Bescheid der BaFin.
Seit 12.12.2018 liegt uns ein erneutes Einberufungsverlangen der Beteiligungen im Baltikum AG vor. Der AR ist geschlossen der Auffassung, dass dieses Einberufungsverlagen wegen mangelnder Dringlichkeit sowie der zeitlichen Nähe zur geplanten ordentlichen HV am 28.05.2019 zurückzuweisen ist.
Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen
Insgesamt fanden 2018 fünf turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf sowie aus den Entwicklungen von Wertpapierbestand und Liquidität. Ebenso behandelt wurden aktuelle, spontan erkennbare Geschäftschancen und Risiken. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen.
Themen der Sitzung am 23. März 2018 waren der Jahresabschluss 2018 inklusive Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie die aktualisierten Planungen für 2019. Schwerpunkte bildeten die Maßnahmen zur Ablaufverbesserung bei der Durchführung zukünftiger Hauptversammlungen. Insbesondere das vorliegende Ergänzungsverlangen der Beteiligung im Baltikum AG mit zahlreichen Fragen zur Unternehmensführung war Gegenstand der Diskussion.
Am 28. Mai 2018 wurden -in Vorbereitung der Hauptversammlung 2018- die eingegangenen Fragen und Anträge von Aktionären behandelt und die Antworten darauf gemeinsam mit dem Vorstand abgestimmt. Möglichkeiten und Maßnahmen gegen exzessive, missbräuchliche Anwendung des Fragerechts wurden besprochen.
Am 20. Juli 2018 wurde der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 gemeinsam mit dem Halbjahresbericht durchgesprochen. Schwerpunktthemen waren die Zukunftserwartungen an das Valora-Geschäft sowie die generelle Verbesserung von Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
Am 19. Oktober 2018 lagen die Schwerpunkte auf der aktuellen Umsatzentwicklung. Zusätzlich zu den wachsenden Rechtsverteidigungskosten hatte sich der Geschäftsverlauf im 3. Quartal 2018 deutlich verschlechtert. Es wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Ergebnissituation beschlossen.
In der Jahresschlussbesprechung am 14. Dezember 2018 wurde der Zwischenabschluss zum 13.12.2018 inklusive der Prognose bis zum Jahresultimo behandelt. Es wurden weitere Beschlüsse zur Ergebnisverbesserung gefasst.
Prüfung des Jahresabschlusses
In der Sitzung am 29. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2018, erstellt durch WALLTAX Steuerberatung GmbH, Walldorf, dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, dem Lagebericht des Vorstands, sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers von Ernst & Young GmbH befasst. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor.
Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein.
Vorstand, Steuerberater und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen der Prüfberichte und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die abschließende Bewertung der Prüfungsergebnisse ergab keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2018 der Valora Effekten Handel AG in der Sitzung am 29. März 2019 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen, mit Ausnahme der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden am 30.05.2018, wurden in persönlichen Sitzungen gefasst. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Er stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind/waren Herr Prof. Dr. Claus Becker (Vorsitzender bis 31.12.2018), Herr Kaufmann Michael Düren (bis 28.05.2018), Herr Kaufmann Ralf Bake (ab 28.05.2018) und Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer Claudius Lang. Alleinvorstand der Valora Effekten Handel AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein.
Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2018.
Ettlingen, im März 2019
Für den Aufsichtsrat
Ralf Bake
Vorsitzender ab 01.01.2019
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
Vorjahr | |||
€ | € | € | |
1. Barreserve | |||
a) Kassenbestand | 3.037,16 | 3.037,16 | 751,86 |
3. Forderungen an Kreditinstitute | |||
a) täglich fällig | 420.631,09 | 420.631,09 | 1.077.351,41 |
4. Forderungen an Kunden | 74.211,10 | 74.211,10 | 99.060,21 |
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten€ 56.739,44 (Vj. € 0,00) | |||
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 231.475,61 | 315.031,29 | |
6a. Handelsbestand | 1.349.195,02 | 1.487.659,29 | |
11. Immaterielle Anlagewerte | |||
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 45.753,00 | 31.300,00 | |
12. Sachanlagen | 127.271,00 | 54.639,50 | |
14. Sonstige Vermögensgegenstände | 224.125,37 | 204.402,75 | |
15. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.766,67 | 4.426,67 | |
2.478.466,02 | 3.274.622,98 | ||
Passiva |
|||
Vorjahr | |||
€ | € | € | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
b) andere Verbindlichkeiten | |||
ba) täglich fällig | 134.014,84 | 134.014,84 | 241.435,76 |
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 6.051,00) | |||
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.909,05 | 8.692,26 | |
6. Rechnungsabgrenzungsposten | 35.641,66 | 37.391,66 | |
7. Rückstellungen | |||
c) andere Rückstellungen | 159.200,00 | 159.200,00 | 180.940,00 |
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 8.800,00 | 208.000,00 | |
davon Sonderposten gem. § 340 e Abs. 4 HGB € 8.800,00 (Vj. € 208.000,00) | |||
12. Eigenkapital | |||
a) gezeichnetes Kapital | 1.732.500,00 | 1.732.500,00 | |
b) Kapitalrücklage | 173.250,00 | 173.250,00 | |
c) Gewinnrücklagen | |||
cd) andere Gewinnrücklagen | 500.000,00 | 500.000,00 | |
d) Bilanzverlust/Vj. Bilanzgewinn | -271.849,53 | 2.133.900,47 | 192.413,30 |
2.478.466,02 | 3.274.622,98 |
Ettlingen den 15. März 2018
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
Vorjahr | |||
€ | € | € | |
1. Zinserträge aus | |||
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 16,61 | 205,91 | |
2. Zinsaufwendungen | 300,07 | 358,92 | |
3. laufende Erträge aus | |||
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 38.063,58 | 47.862,26 | |
5. Provisionserträge | 0,00 | 2.519,55 | |
6. Provisionsaufwendungen | 0,00 | 442,93 | |
7a. Ertrag des Handelsbestands | 629.711,76 | 763.569,60 | |
davon Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken € 199.200,00 (Vj. 0,00) | |||
7b. Aufwand des Handelsbestands | 339.538,03 | 66.192,45 | |
davon Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken € 0,00 (Vj. € 48.200,00) | |||
8. Sonstige betriebliche Erträge | 214.721,09 | 124.677,03 | |
10. Allgemeine Verwaltungskosten | |||
a) Personalaufwand | 379.280,39 | 407.236,10 | |
aa) Löhne und Gehälter | |||
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 43.709,39 | 40.751,15 | |
darunter: für Altersversorgung € 6.356,40 (Vj. € 6.356,40) | |||
422.989,78 | |||
b) Andere Verwaltungsaufwendungen | 502.697,74 | 925.687,52 | 428.864,17 |
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 30.724,54 | 8.989,82 | |
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.688,00 | 16.336,00 | |
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 132.121,29 | 208.091,52 | |
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | – 290.303,83 | 177.754,33 | |
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 709,00 | – 43.364,60 | |
27. Jahresfehlbetrag/Vj. Jahresüberschuss | -291.012,83 | 221.118,93 | |
28. Gewinnvortrag (Vj Verlustvortrag aus dem Vorjahr) | 19.163,30 | -628.705,63 | |
30 d. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | |||
d) aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 600.000,00 | |
34. Bilanzverlust/Vj. Bilanzgewinn | -271.849,53 | 192.413,30 |
Anhang
1. Allgemeines
Gründung und Firma
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt.
Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte.
(2) Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sind nicht zulässig.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Außerdem kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr
Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Grundkapital und Gesellschafter
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.732.500,00 und ist eingeteilt in 1.732.500 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00).
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert.
Der Stimmrechtsanteil der Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, beträgt seit dem 30.06.2014 unverändert 9,09 %.
Der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. AG, Köln, hat am 18.03.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, hat am 24.07.2015 den Schwellenwert von 5,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Digibull GmbH, Mönchengladbach, hat am 26.02.2016 den Schwellenwert von 3,0 % überschritten.
Der Stimmrechtsanteil der Priority AG, Herford, hat am 11.09.2017 den Schwellenwert von 3,0 % und am 14.09.2017 die Schwelle von 5,0 % überschritten.
Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor.
Rücklagen
Die Kapitalrücklage von € 173.250,00 blieb im Berichtsjahr unverändert.
Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 500.000,00 blieben im Geschäftsjahr unverändert.
Überleitung zum Bilanzergebnis gem. § 158 Abs. 1 AktG
€ | € | |
2018 | 2017 | |
Jahresfehlbetrag/Vj. Jahresüberschuss | -291.012,83 | 221.118,93 |
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr/Vj. Verlustvortrag | 192.413,30 | – 628.705,63 |
Dividendenauszahlung für 2017 | – 173.250,00 | 0,00 |
Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 600.000,00 |
Bilanzverlust/Vj. Bilanzgewinn | -271.849,53 | 192.413,30 |
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Verbindung mit § 340e Abs. 4 Nr. 2 HGB wurde im Berichtsjahr in Hohe von € 199.200,00 aufgelöst.
Geschäftsführung und Vertretung
Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt: | Herr Klaus Helffenstein, Vorstand, Malsch |
Einzelprokurist: | Herr Thomas Schneible, Malsch |
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018 sind:
Herr Prof. Dr. Claus Becker, (Vorsitzender), Unternehmensberater, Ötigheim
Herr Claudius Lang, Rechtsanwalt, Karlsruhe
Herr Michael Düren, Bankkaufmann, Frankfurt (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bis 28.05.2018)
Herr Ralf Bake, Kaufmann, Mannheim (Mitglied ab 28.05.2018 und stellv. Aufsichtsratsvorsitzender ab 30.05.2019)
Herr Lang ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e. G., Eggenstein-Leopoldshafen. Herr Düren ist Aufsichtsratsmitglied der CCP AG, Kleinostheim. Als Ersatzmitglied wurde Herr Stefan Kopf, Karlsruhe bis 27.05.2018 gewählt. Ab 29.05.2018 ist Herr Michael Düren, Frankfurt als Ersatzmitglied gewählt.
Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2018 betrugen € 201.209,99.
An Aufsichtsratsvergütungen für 2018 werden € 19.520,00 incl. Umsatzsteuer, netto € 18.000,00, gezahlt.
Vergütungssystem
Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen geänderten Anstellungsvertrag vom 07. Juli 2017 bis zum 30.06.2023 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf. Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.
Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend, d. h. z. B. bei einem Ausscheiden zum 30.06. auf € 75.000,00. Zusätzlich erhält Herr Helffenstein beim Ausscheiden den bereits verdienten und in den Rückstellungen erfassten Tantiemenanspruch, der in den folgenden vier Jahren anteilig zu einer Tantieme führen würde. Soweit in der Handelsbilanz stille Reserven als Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340 e Abs. 3 HGB zum Ausscheidungsstichtag bestehen, erhöht sich die Schlusstantieme um 20 % dieses Differenzbetrages. Die Höchstgrenze von € 150.000,00 gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gilt in diesem Falle nicht.
Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden aus der Gesellschaft, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber € 150.000,00 (in Worten: Euro Einhundertfünfzigtausend), der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten sämtlicher Wertpapiere des Handels- u. Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag. Auf den Tag seines Ausscheidens ist eine Zwischenbilanz in analoger Anwendung der Vorschriften des HGB, KWG, AktG und BilMoG für den Jahresabschluss aufzustellen.
Der Anspruch auf diese Abfindung und der Anspruch auf die Tantieme für das zum Zeitpunkt des Ausscheidens laufende Geschäftsjahr entfallen, wenn der Dienstvertrag infolge einer von Herrn Helffenstein begangenen Dienstverfehlung aufgelöst wird aus Gründen, die die Gesellschaft zur Kündigung des Dienstvertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen würden.
Die zusätzliche Direktversicherung bei der DBV in Höhe von monatlich € 145,21 wird in eine zusätzliche Gehaltszahlung von € 145,21 umgewandelt.
Herr Helffenstein werden Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit sie im Interesse der Gesellschaft notwendig waren, gegen Einzelnachweis erstattet. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungsgelder werden ohne Einzelnachweis mit den lohnsteuerlich höchstzulässigen Pauschsätzen abgerechnet, wenn die Gesellschaft oder Herr Helffenstein dies verlangen. Für Dienstreisen im eigenen PKW werden die jeweils steuerlich höchstzulässigen Kilometergelder erstattet. Herr Helffenstein hat Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeuges, das unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat erworben wird und dessen tatsächliche Anschaffungskosten € 97.000,00 (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer) nicht überschreiten dürfen. Im Übrigen unterliegt die private Kfz-Nutzung der Lohnversteuerung; die Lohnsteuer trägt Herr Helffenstein.
Herr Helffenstein erhält ein Diensthandy, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.
Wird Herr Helffenstein an der Ausübung seiner Tätigkeit durch Krankheit verhindert, die er nicht zu vertreten hat, so erhält er den Anspruch auf das anteilige Bruttomonatsgehalt für drei Monate. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 346.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.
2. Wichtige Verträge und finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außer dem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 44 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2019. Danach verlängert sich der Mietvertrag um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem jeweiligen Mietende gekündigt wird.
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Der reguläre Jahresbeitrag für 2017 belief sich auf T€ 6.
3. Versicherungsschutz
Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen.
Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet.
4. Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Honorar Abschlussprüfer
Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:
Abschlussprüfungsleistungen | T€ 20,0 |
Rückstellungen
In den Rückstellungen von insgesamt € 159.200,00 sind u. a. Kosten für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 59.000,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 20.800,00, für Prozesskosten € 20.000,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von € 40.000,00 enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an.
Steuerlicher Verlustvortrag
Zum 31.12.2018 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,3 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,6 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde.
Die Steuerveranlagungen sind bis 2016 erfolgt.
Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust in Höhe von € 271.849,53 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.
Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert.
Der Ansatz der Wertpapiere erfolgt zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Kauf- oder Verkaufsorder.
Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen.
Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr war ein Abschlag von T€ 10 vorzunehmen, da der Marktpreis für den Handelsbestand um T€ 20 über dem fortgeführten Einstandspreis lag.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Darin enthalten ist ein Anspruch auf Lieferung von 400 kg Feinsilber.
Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.
Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Zuführungen bzw. Auflösungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB erfolgen gemäß § 340e Abs. 4 HGB.
Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte.
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt.
Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft zur Verfügung gestellt (https://veh.de/info).
Kapitalflussrechnung
Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) angewendet.
5. Angaben gem. RechKredV
Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB.
Restlaufzeit und Fristengliederung
Sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.
Besicherte Forderungen
Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert.
Aufteilung der Erträge nach geographischen Märkten
Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren die Provisionserträge, die Nettoerträge des Handelsbestandes (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen zu 97,4 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zu 2,6 % das europäische Ausland.
Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere
In dem Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ sind € 231.475,61 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind:
börsennotiert: | € 0,00 |
nicht börsennotiert: | € 231.475,61 |
Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten:
a) Handelsbestand | € |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.349.195,02 |
davon börsennotiert: € 1.021.439,99 | |
1.349.195,02 | |
b) Sonstige Vermögensgegenstände | € |
Feinsilbergewichtskonto | 172.256,00 |
Körperschaftsteuer 2016/2017/2018 | 29.506,67 |
Kautionen | 17.800,09 |
Umsatzsteuer | 4.562,61 |
224.125,37 | |
c) Sonstige Verbindlichkeiten | € |
Lohn- und Kirchensteuer | 6.909,05 |
6.909,05 | |
d) Aufwand des Handelsbestands | |
Im Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 335.463,27 enthalten. Im Berichtsjahrwurden keine Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken vorgenommen | |
e) Sonstige betriebliche Erträge | € |
Listinggebühren | 83.100,00 |
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen | 68.216,00 |
Sachbezüge Arbeitnehmer | 41.605,59 |
Erträge aus Verkauf von Anlagevermögen | 13.500,00 |
Beratungsleistungen | 5.750,00 |
Übrige | 2.549,50 |
214.721,09 |
Fremdwährung
Der Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen.
Sachanlagen
Die mit € 127.271,00 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge und werden von der Gesellschaft selbst genutzt.
Sicherheiten
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.
Ettlingen den 15. März 2019
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand Klaus Helffenstein
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchung | 31.12.2018 | |
€ | € | € | € | € | |
Immaterielle Anlagewerte | |||||
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 53.466,19 | 15.304,92 | 0,00 | 0,00 | 68.771,11 |
Sachanlagen | 310.306,29 | 102.504,62 | 81.967,58 | 0,00 | 330.843,33 |
363.772,48 | 117.809,54 | 81.967,58 | 0,00 | 399.614,44 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibung | 31.12.2018 | |
€ | € | € | € | € | |
Immaterielle Anlagewerte | |||||
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 22.166,19 | 851,92 | 0,00 | 0,00 | 23.018,11 |
Sachanlagen | 255.666,79 | 29.872,62 | 81.967,08 | 0,00 | 203.572,33 |
277.832,98 | 30.724,54 | 81.967,08 | 0,00 | 226.590,44 |
Buchwerte | ||
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
€ | € | |
Immaterielle Anlagewerte | ||
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 45.753,00 | 31.300,00 |
Sachanlagen | 127.271,00 | 54.639,50 |
173.024,00 | 85.939,50 |
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2018
gezeichnetes Kapital Stammaktien | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzgewinn Bilanzverlust (-) | Eigenkapital | |
€ | € | € | € | € | |
Stand 1.1.2017 | 1.732.500,00 | 173.250,00 | 1.100.000,00 | -628.705,63 | 2.377.044,37 |
Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | – 600.000,00 | + 600.000,00 | 0,00 | ||
Jahresüberschuss 2017 | 221.118,93 | 221.118,93 | |||
Stand 31.12.2017 | 1.732.500,00 | 173.250,00 | 500.000,00 | 192.413,30 | 2.598.163,30 |
Stand 1.1.2018 | 1.732.500,00 | 173.250,00 | 500.000,00 | 192.413,30 | 2.598.163,30 |
Dividendenzahlung für 2017 | – 173.250,00 | – 173.250,00 | |||
Jahresfehlbetrag 2018 | -291.012,83 | -291.012,83 | |||
Stand 31.12.2018 | 1.732.500,00 | 173.250,00 | 500.000,00 | -271.849,53 | 2.133.900,47 |
Kapitalflussrechnung 2018
Vorjahr | ||||
T€ | T€ | |||
1. | Periodenergebnis | – 291 | + 221 | |
2. | +/- | Abschreibungen, Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens | + 31 | + 9 |
3. | +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | + 46 | + 104 |
4. | +/- | Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | – 68 | – 5 |
5. | -/+ | Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens | – 14 | 0 |
6. | -/+ | Sonstige Anpassungen (Saldo) | 0 | 0 |
7. | -/+ | Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute | + 656 | + 172 |
8. | -/+ | Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden | + 25 | – 76 |
9. | -/+ | Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) | + 222 | – 623 |
10. | -/+ | Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit | – 20 | + 87 |
11. | +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
12. | +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | – 107 | + 106 |
13. | +/- | Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
14. | +/- | Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit | – 2 | – 3 |
15. | +/- | Zinsaufwendungen/Zinserträge | – 38 | – 48 |
16. | +/- | Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
17. | +/- | Ertragsteueraufwand/-ertrag | 0 | 0 |
18. | + | Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen | + 38 | + 48 |
19. | – | Gezahlte Zinsen | 0 | 0 |
20. | + | Außerordentliche Einzahlungen | 0 | 0 |
21. | – | Außerordentliche Auszahlungen | 0 | 0 |
22. | -/+ | Ertragsteuerzahlungen | 0 | 0 |
23. | = | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 22) | + 478 | – 8 |
Vorjahr | ||||
T€ | T€ | |||
24. | + | Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 0 | 0 |
25. | – | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 | 0 |
26. | + | Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | + 14 | 0 |
27. | – | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | – 118 | – 40 |
28. | + | Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens | 0 | 0 |
29. | – | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 0 | 0 |
30. | + | Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
31. | – | Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
32. | +/- | Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
33. | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
34. | – | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
35. | = | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
(Summe aus 24 bis 34) | – 104 | -40 | ||
36. | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | 0 | 0 |
37. | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 0 | 0 |
38. | – | Auszahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | 0 | 0 |
39. | – | Auszahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 0 | 0 |
40. | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
41. | – | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
42. | – | Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens | 0 | 0 |
43. | – | Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | – 173 | 0 |
44. | +/- | Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital | -199 | + 48 |
45. | = | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
(Summe aus 36 bis 44) | – 372 | + 48 | ||
46. | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | |||
(Summe aus 23, 35, 45) | + 2 | 0 | ||
47. | +/- | Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
48. | +/- | Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
49. | + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | + 1 | + 1 |
50. | = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
(Summe aus 46 bis 49) | + 3 | + 1 |
Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 21 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentralnotenbank (sofern vorhanden).
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Valora Effekten Handel AG, Ettlingen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wurde, worauf im Lagebericht hingewiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Vorhandensein des Wertpapierbestands der Gesellschaft am Bilanzstichtag
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird dominiert vom Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren. Aufgrund der nicht vorhandenen Börsennotierung werden die gehandelten Wertpapiere (Käufe/Verkäufe) mittels eines durch den jeweiligen Verkäufer des Wertpapiers angestoßenen Wertpapierübertrags von dem depotführenden Kreditinstitut des Verkäufers an das depotführende Kreditinstitut des Käufers übertragen. Der Wertpapierübertrag kann, in Abhängigkeit vom depotführenden Kreditinstitut, mehrere Werktage in Anspruch nehmen, so dass der bei der Gesellschaft bilanzierte Bestand der Wertpapiere in der Wertpapierbuchhaltung zum Bilanzstichtag von dem im Depotauszug erfassten Bestand des depotführenden Kreditinstituts abweichen kann. Da das Bilanzbild auf der Aktivseite maßgeblich vom Wertpapierbestand geprägt ist, haben wir das Vorhandensein des Wertpapierbestandes der Gesellschaft zum Bilanzstichtag als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren im Prozess zum Wertpapierhandel befasst. Hierbei haben wir insbesondere den Prozess der Ordererfassung bis hin zur Verbuchung der Transaktion in der Wertpapierbuchhaltung nachvollzogen. Wir haben den von der Gesellschaft in der Wertpapierbuchhaltung geführten Bestand der Wertpapiere zum Bilanzstichtag mit dem von dem depotführenden Kreditinstitut zur Verfügung gestellten Depotauszug abgeglichen. Bei Abweichungen zwischen der Wertpapierbuchhaltung und dem Depotauszug haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bestandsüberleitung anhand der jeweiligen zugrundeliegenden Kauf- und Verkaufsorders nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Geschäftsvorfälle für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2019 daraufhin untersucht, ob die Kauf- bzw. Verkaufsorders vollständig und periodengerecht in der Wertpapierbuchhaltung erfasst wurden. Aufgrund unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Vorhandenseins des Wertpapierbestands der Gesellschaft am Bilanzstichtag ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Zu den Angaben hinsichtlich des Wertpapierbestandes zum Bilanzstichtag verweisen wir auf die Angabe im Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wurde, worauf im Lagebericht hingewiesen wird, den uns nach diesem Datum zur Verfügung gestellten Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG sowie die uns voraussichtlich ebenfalls nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
• |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Untemehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel io EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Werner Frey.“
BILANZEID
„Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Ettlingen, den 15.03.2019
Klaus Helffenstein, Vorstand
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