Das Handelsblatt widmet sich in einem ausführlichen zweiseitigen Artikel der Personalie Peter Schmidt. Der Tenor ist eindeutig – das Wirtschaftsblatt rät allen Investoren dringend davon ab, Peter Schmidt respektive den ihm verbundenen Unternehmungen überhaupt Kapital anzuvertrauen, und verweist auf die im März 2015 ergangene Verurteilung des Herrn Schmidt zu einer Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen.
Mehr oder weniger zeitgleich, im Frühjahr 2015, sei der Börsengang von Peter Schmidts Value Invest AG durch das online-Portal „Wirtschaft TV“ beworben worden. Als Markenbotschafter seien beispielhaft Boris Becker sowie Schauspieler Ben Becker versprochen worden – für den geplanten Einstieg in das Göttinger Saftherstellungs-Unternehmen „Beckers Bester“, ein vermeintlich lukratives Investitionsobjekt. Sowohl der beabsichtigte Markenaufbau als auch die Kooperation mit dem Testimonial Boris Becker sei aber ergebnislos geblieben, das Ganze wurde „insgesamt nicht weiter verfolgt“ (Management Becker).
Mit einem gewissen Nachdruck verweist das Handelsblatt auch auf das offensichtliche Plagiieren von Pressetexten durch Peter Schmidt: Die Reportage über ein angesehenes Family Office aus Düsseldorf habe Schmidt nahezu wortgleich auf sein Profil auf der Business-Netzwerk-Seite Xing kopiert. Offensichtlich habe ihm die dortige Überschrift gefallen – fortan firmierte Schmidt als der „Reichenflüsterer“, nach geflissentlicher Änderung des Ortsnamen Düsseldorf in Göttingen und des Textursprungs von Handelsblatt zu FAZ. Nicht der einzige Vorgang dieser Art, so das Handelsblatt: Beispielhaft wird ein weiterer Artikel des Schweizer Tagesanzeigers angeführt, den Peter Schmidt offensichtlich ebenfalls schätzte. Auf Nachfrage habe sich Schmidt nicht zur Sache einlassen wollen.
Einige Kollateralschäden habe der berufliche Lebensweg des Herrn Peter Schmidt offensichtlich schon verursacht, wie das Handelsblatt weiter ausführt. Beispielhaft habe er einem Privatanleger nach dem Zusammenbruch des neuen Marktes vertragswidrig kassierte Provisionen zurückzahlen müssen, während der geprellte Investor auf seinen Schadensersatzforderungen aber sitzenblieb. Auch und gerade jüngst habe es neuen Ärger gegeben: Im vergangenen November, erst vor ein paar Monaten, habe die Göttinger Staatsanwaltschaft sein Haus durchsucht und umfangreiches Daten- und Beweismaterial sichergestellt. Es liefen in diesem Zusammenhang bereits zwei Verfahren gegen ihn. Die Vorwürfe lauteten hier auf Unterschlagung fremden Eigentums sowie die zweckwidrige Verwendung von Geldern, so das Wirtschaftsblatt. Unterdessen ist auf der V&G-Capital-Management-Webseite bis zur Stunde die Rede von – insbesondere in der Vermögensberatung wichtigen – ethischen und moralischen Grundsätzen.
ADWUS Rechtsanwälte Nürnberg
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