Die BaFin hat am 2. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 200.000 Euro gegen die Value Management & Research AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 37v Abs. 1 Satz 2 und § 37w Abs. 1 Satz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde.
Die Value Management & Research AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig an das Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.
Die Value Management & Research AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG alte Fassung genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Die Value Management & Research AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG alte Fassung genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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