Value Management & Research AG
Hamburg
– ISIN DE000A1RFHN7 –
– WKN A1RFHN –
Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
1. Genehmigtes Kapital 2021 (§ 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG)
Die Hauptversammlung der Value Management & Research AG vom 10. August 2021 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 9. August 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.652.285 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.652.285 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen und die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die neuen Aktien können im Wege des mittelbaren Bezugsrechts über ein Kreditinstitut angeboten werden. Das Genehmigte Kapital 2020 wurde aufgehoben. § 6 der Satzung wurde entsprechend geändert.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der Hauptversammlung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2021 ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 der am 16. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen.
2. Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2021 und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/I (§ 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG)
Die Hauptversammlung der Value Management & Research AG vom 10. August 2021 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 9. August 2026 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 300.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer und Arbeitnehmer der Value Management & Research AG und ihrer Tochtergesellschaften auszugeben, die zum Erwerb neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien der Value Management & Research AG berechtigten. Über die Ausgabe von Optionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet der Aufsichtsrat.
Eine Option gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Gewährung der Optionen und die Ausgabe von Bezugsaktien erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und den Optionsbedingungen, die aufgrund der Ermächtigung bestimmt werden.
Zur Bedienung der Optionen hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 für die Ausgabe von bis zu 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien geschaffen (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Das bestehende Bedingte Kapital 2016 wurde aufgehoben. § 7 der Satzung wurde entsprechend geändert.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der Hauptversammlung mit den Einzelheiten der Ermächtigung zur Auflage des Aktienoptionsplans 2021 und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021/I ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 der am 16. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen.
3. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/II (§ 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG)
Die Hauptversammlung der Value Management & Research AG vom 10. August 2021 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 9. August 2026 einmalig oder mehrfach Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25 Mio. zu begeben. Den Inhabern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 1.352.285 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1.352.285,00 gewährt werden. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistungen begeben werden.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen und die Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen festzusetzen.
Zur Bedienung der Wandlungs- und Bezugsrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung vom 10. August 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 1.352.285,00 für die Ausgabe von bis zu 1.352.285 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien geschaffen (Bedingtes Kapital 2021/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber von Schuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. § 7 der Satzung wurde entsprechend ergänzt.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse der Hauptversammlung mit den Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten sowie zur Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/II ist den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der am 16. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen.
Hamburg, den 7. Februar 2022
Value Management & Research AG
Der Vorstand
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